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goerg.de >  Expertise >  Fachgebiete >  Bank- und Bankaufsichtsrecht >  Bankvertragsrecht

Weitere Fachgebiete

Veröffentlichungen:

Dr. Hoffmann-Theinert: „Zinsswap, Aufklärungspflicht, kommunales Unternehmen, negativer Marktwert, Prognoserisiko – Anmerkung zu OLG Stuttgart, 9 U 148/08 “

Dr. Hoffmann-Theinert: „Rechtsprechung zum Sparkassenrecht, Fünfte Folge“

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Veranstaltungen:

Factoringverträge und Forderungskäufe in der Kundeninsolvenz, unter Beteiligung eines GÖRG Partners als Referent

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Legal Updates:

Beratungspflichten von Banken bei der Anlageberatung: Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Juni 2009 (310 O4/09), Urteile des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2009 (XI ZR 152/08 und 153/08)

Konjunkturpaket II – Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung

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Pressemitteilungen:

GÖRG berät WILEX AG erfolgreich bei Bezugsrechtskapitalerhöhung mit Bruttoemissionserlös von ca. 10 Mio. Euro

Verkauf von ZSH an MLP. GÖRG berät Gründer und Mehrheitsgesellschafter Wolfgang Zech

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Bankvertragsrecht

GÖRG legt Wert darauf, dass die große Mehrzahl unserer im Bankvertragsrecht tätigen Spezialisten gelernte Bankkaufleute sind und vor ihrem Wechsel in die Anwaltschaft mehrere Jahre in Rechtsabteilungen von Banken oder als Assistenten von Bankvorständen tätig waren. Sie kennen das Bankgeschäft daher aus eigener Praxis und können in diesem Bereich auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Zusammen mit der profunden Kenntnis des Bankrechts und der wirtschaftlichen Herangehensweise macht gerade das unsere Stärke aus. Denn die Bedürfnisse unserer Mandanten sehen wir nicht ausschließlich unter rechtlichen, sondern gerade auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Im Bereich des Bankvertragsrechts umfasst das Leistungsangebot von GÖRG die Beratung und Vertragsgestaltung unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • allgemeines Bank- und Sparkassenvertragsrecht einschließlich der AGB Banken und AGB Sparkassen
  • Haftung von Banken und Sparkassen bei der Verletzung von Beratungspflichten
  • Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht
  • Einleitung und Umsetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Kauf und Verkauf von leistungsgestörten bzw. notleidenden Krediten oder Kreditportfolien