Weitere Fachgebiete
Veröffentlichungen:
Dr. Werz: Vermögensnachfolge und Erbfallgestaltung. Disquotales Gewinnbezugsrecht versus Vorbehaltsnießbrauch - Teil 1. Unternehmensbezogene Vorsorgeleistungen nach der Erbschaftssteuerreform
Dr. Werz: Die vermögensverwaltende GmbH - Steuerersparnis versus mehr Bürokratie
Pressemitteilungen:
München: Experte für Vermögensnachfolge wechselt zu GÖRG - Dr. Ralf Stefan Werz neuer assoziierter Partner der Sozietät
Erbrecht/Vermögensnachfolge
Wir beraten Sie bei allen Angelegenheiten der nationalen und internationalen Vermögensnachfolge, insbesondere auch der Unternehmensnachfolge: Sei es, dass Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen, sei es dass Sie nach einer gerechten und /oder steueroptimalen letztwilligen Nachfolgeregelung suchen. Auch für eine Beratung nach Eintritt eines Erbfalles stehen wir zur Verfügung. Unser Spektrum im Fachbereich Erbrecht/Vermögensnachfolge umfasst insbesondere:
- steueroptimierte Nachfolgeplanung im unternehmerischen und privaten Bereich
- anschauliche Darstellung der Optimierung durch Ist-/Soll-Steuerbelastungsvergleiche
- Begleitung bei Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Entwurf letztwilliger Verfügungen
- Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erbenkonflikten
- Erarbeitung von Nachfolgekonzepten mit in- und ausländischen Stiftungen sowie Trusts
- Beratung bei Weg- und Zuzügen unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten
- Beratung bei der Abwicklung von Erbfällen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Testamentsvollstreckung
- Gerichtliche Vertretung bei Erbprozessen und Erbscheinverfahren
- Entwurf von Eheverträgen und Familienverfassungen
Unsere Berater im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge haben alle langjährige praktische Erfahrung und verbinden den Blick für erb-, familien-, handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen mit fundierten steuerlichen Kenntnissen.

