Zu einer erfolgreichen Strategie gehört, über die eigenen Grenzen hinaus zu denken.

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Weitere Fachgebiete

Veröffentlichungen:

Dr. Bürger: „Die Haftung der Konzernmutter für Kartellrechtsverstöße ihrer Tochter nach deutschem Recht “

Dr. Spieker: „Kartellrechtliche Zulässigkeit des Verbots eines Weitervertriebs über Auktionsplattformen “

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Legal Updates:

Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags (BGH Urteil vom 03.11.2010, VIII ZR 337/09)

Neues zu kartellrechtlichen Schadensersatzklagen (OLG Düsseldorf Urteil vom 22.12.2010, VI-2 U (Kart) 34/09)

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Pressemitteilungen:

GÖRG berät Stadtwerke-Konsortium beim Kauf der Steag

GÖRG berät Acxiom bei Verkauf des Lifestyle-Business an Schober

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Kartellrecht

GÖRG verfügt über ein Team von Kartellrechtsspezialisten, das sowohl im deutschen als auch im europäischen Kartellrecht berät und Unternehmen vor den Kartellbehörden und Gerichten vertritt.

Unsere Beratung umfasst das Gebiet der Fusionskontrolle sowie der Wettbewerbsbeschränkungen. Im Bereich der Fusionskontrolle beraten wir über mögliche Restriktionen oder Hindernisse, die sich für geplante Transaktionen unter fusionskontrollrechtlichen Gesichtspunkten ergeben können, und betreuen Anmeldungen von Zusammenschlussvorhaben sowie die daraus resultierenden Fusionskontrollverfahren sowohl vor dem Bundeskartellamt als auch der Europäischen Kommission. Hierbei arbeiten wir eng mit den die betreffende M&A-Transaktion betreuenden Kollegen zusammen. Bei internationalen Zusammenschlussvorhaben, die Anmeldungen vor mehreren nationalen Kartellbehörden erfordern, schalten wir erfahrene Partnerkanzleien in den betreffenden Ländern ein und koordinieren deren Arbeit.

Im Bereich der Wettbewerbsbeschränkungen einschließlich des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, des Diskriminierungsverbots und des Verbots unbiller Behinderung, verfügt GÖRG insbesondere über eine starke Praxis im Vertriebskartellrecht und baute in den letzten Jahren seine Expertise im Energiekartellrecht kontinuierlich aus. Daneben beraten wir auch zu Fragen der privatrechtlichen Kartellrechtsdurchsetzung.