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Lebensmittelindustrie

GÖRG berät in sämtlichen Fragen des Lebensmittelrechts. Ähnlich wie das Arzneimittelrecht wird das Lebensmittelrecht durch die Entwicklung auf europäischer Ebene maßgeblich geprägt. Diese Verflechtung zwischen nationalem und europäischem Recht macht eine schnelle und kompetente Rechtsberatung unabdingbar. Zudem ergeben sich im Lebensmittelrecht zahlreiche Berührungspunkte zu wettbewerbs- und markenrechtlichen Fragestellungen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung von GÖRG in diesen Rechtsbereichen behalten Sie stets den Überblick und können auf mögliche gesetzliche Veränderungen angemessen reagieren.

Die Beratungstätigkeit von GÖRG umfasst unter anderem:

  • Abgrenzung von Lebensmitteln zu anderen Produkten, insbesondere Arzneimitteln
  • Herstellungs- und Kennzeichnungsfragen
  • Zulässigkeit und Grenzen produktbezogener Werbung
  • Beratung bei der Markteinführung neuer Produkte
  • Zulassungsverfahren nach der „Novel-Food-Verordnung“
  • Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nach der „Health-Claims-Verordnung“
  • Fragen der Produkthaftung
  • Genehmigungsverfahren für die Einfuhr von Lebensmitteln
  • Gesetzliche Überwachungspflichten und Monitoring
  • Vertretung in straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren