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Notarielle Tätigkeiten im Bereich Erb- und Familienrecht
Im Familien- und Erbrecht sind insbesondere die Gestaltung und Beurkundung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen, von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, von Testamenten und Erbverträgen, von Vereinbarungen zur Vorwegnahme der Erbfolge und sonstige Regelungen zur Vermögensnachfolge im Privat- und Firmenvermögen Gegenstand unserer notariellen Tätigkeiten.

