Weitere Fachgebiete
Notariat
Insgesamt 10 der in unserem Berliner und Frankfurter Büro tätigen Anwälte sind zugleich als Notare zugelassen.
Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Nach unserem Selbstverständnis sind wir aber vor allem auch kompetente Dienstleister, für die bei Problemlösungen die Berücksichtigung wirtschaftlicher Zusammenhänge im Vordergrund steht.
Die Schwerpunkte unserer notariellen Tätigkeit liegen im Immobilienrecht,
Gesellschaftsrecht sowie im
Erb- und Familienrecht.
Die Tätigkeit des Notariats erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgeschäfte, die einer notariellen Einschaltung bedürfen:
- Gesellschaftsgründungen
- Unternehmenskaufverträge
- M&A Transaktionen
- Restrukturierung von Unternehmen
- Umwandlung von Unternehmen
- Gesellschafterversammlungen
- Hauptversammlungen
- Kapitalmaßnahmen
- Satzungsänderungen
- Handelsregisteranmeldungen
- Grundstückskaufverträge
- Treuhandschaften
- Bauträgerverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Wohnungseigentumsrecht
- Bestellung von Grundschulden
- Testamente
- Erbverträge
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Schenkungsverträge
- Eheverträge
- Stiftungen
Auf Wunsch bieten wir unsere Dienstleistungen auch in Fremdsprachen an.

