Weitere Branchen
Veröffentlichungen:
Dr. Schüffner: Die 6. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht
Dr. Schroeder-Czaja: Gestaltung von Straßenbeleuchtungsverträgen
Pressemitteilungen:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten berät das Land Rheinland-Pfalz bei der Vergabe des IT-Großprojekts EKV zur Einführung eines Einheitlichen Kassen-Verfahrens für die Landeskassen in Rheinland-Pfalz
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten berät die Stadt Rodgau bei dem Investorenprojekt für das "Medizinische Kompetenzzentrum (MKZ) Rodgau" nebst Parkhaus mit 190 Stellplätzen
Öffentliche Hand
Maßnahmen der öffentlichen Hand werden bestimmt durch öffentlich-rechtliche Vorschriften bis hin zur unmittelbaren Geltung der Grundrechte. Öffentlichem Handeln ist immer ein Allgemeinwohlaspekt immanent. Das Wohl der Allgemeinheit darf zu keinem Zeitpunkt aus dem Auge verloren werden. Zudem bedarf jede behördliche Tätigkeit, die der Daseinsvorsorge dient oder einen Eingriff darstellt, eine Ermächtigungsgrundlage. Zugleich ist die öffentliche Hand ein sehr bedeutender Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Einrichtungen treten wie Unternehmer im Wettbewerb oder in Wettbewerb ähnlichen Strukturen auf. Diese Schnittstelle zwischen öffentlichem Recht und zivilem Recht erfordert ein besonderes Know-how, das wir mit einem Beraterteam mit großer Erfahrung bieten können.
Wir sind überzeugt, dass die besonderen Fähigkeiten, Kompetenzen und Erwägungen in der Zukunft von eher größerer als von geringer Bedeutung sein werden.

