Weitere Fachgebiete
Veröffentlichungen:
Prof. Dr. Stellmann und Depprich: Das Architektenurheberrecht – Grundlagen für die Immobilienpraxis
Fuchslocher: Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 3.8.2011, XII ZR 205/09
Pressemitteilungen:
GÖRG berät Deka beim Ankauf des „Speck’s Hof & HansaHaus“ in Leipzig
GÖRG berät WestInvest beim Ankauf des „KaffeeQuartiers“ und der „Rösterei“ Bremen
Projektentwicklung / Bau- und Anlagenrecht
Unser Kompetenzteam Projektentwicklung kümmert sich engagiert und zuverlässig um Projekte jeder Größe und Komplexität im In- und Ausland. Wir begleiten die Projekte unserer Mandanten, zu denen namhafte Unternehmen etwa aus den Bereichen des Anlagenbaus, der Bauwirtschaft, der Medien und der Automobilherstellung gehören, von der Initiierung und Planung über die Errichtung bis zu deren Verwertung und Veräußerung. Wir verfügen über besonderes Know-how in sämtlichen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Anlagen-, Werkvertrags- sowie des Vergaberechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung sämtlicher im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt stehender Verträge, die finanzielle Gestaltung des Projektes, die Begleitung im Rahmen der Verwirklichung und Vergabe der Projekte, die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Genehmigungsverfahren sowie die Durchführung von Gerichts- und Schiedsverfahren. Über besonderes Know-how verfügen wir insbesondere bei der Begleitung von Kraftwerksprojekten.
Unsere Kompetenzen umfassen im Einzelnen folgende Beratungsleistungen:
- den Erwerb der zu entwickelnden Immobilie/des Anlagenprojektes
- die Begleitung bei der Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen
- die Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren
- die vergabe- und vertragsrechtliche Strukturierung und Begleitung von Public Private Partnership-Projekten und -modellen
- den Abschluss städtebaulicher Verträge
- die Strukturierung der Grundstückssituation (Parzellierung, Erbbaurechte etc.)
- den Entwurf und die Verhandlung von GÜ-/GU- und sonstiger Bauverträge
- den Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen
- die baubegleitende Beratung
- die Vermarktung der Projektmaßnahme
- die Finanzierung und steuerliche Gestaltung des Projektes
- die Gestaltung und Verhandlung von Joint-Venture-Verträgen
- die gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Interessen.

