Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitsrecht

21.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem ersten Newsletter im Jahr 2017 beschäftigen wir uns ausführlich mit der äußerst praxisrelevanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Gesetzesänderungen treten zum 1. April 2017 in Kraft. Ein weiterer Beitrag greift eine Entscheidung des LAG Hamm auf, in welcher die Kammer zu den Anforderungen an die Unterzeichnung eines Arbeitszeugnisses Stellung genommen hat.

Weiterhin thematisieren wir die durch das LAG Köln zugesprochene 40-Euro-Verzugspauschale im Falle der verspäteten Gehaltszahlung an einen Arbeitnehmer. Der Beitrag "Drogen am Steuer - Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums" bespricht schließlich eine aktuelle Entscheidung des 6. Senats des BAG.


Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrechts-Team

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten von
GÖRG verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Save Cancel OK Tracking ablehnen Datenschutzerklärung