Neuigkeiten aus dem Bereich Immobilienwirtschaftsrecht

29.09.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften die Gesellschafter grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Aber weiß man sicher, wer die einzelnen Gesellschafter sind? Welche Risiken sollte man beachten, wenn man mit einer GbR Verträge schließt? Und aus der Perspektive eines Beitretenden betrachtet: Kann man mittels einer vorformulierten Vertragsklausel dazu verpflichtet werden in eine als GbR organisierte Werbegemeinschaft einzutreten und die Werbebeiträge zu zahlen?

Dies und mehr haben wir im nachfolgenden Newsletter für Sie in Kurzform aufbereitet. Wir wünschen viel Vergnügen und neue Erkenntnisse beim Lesen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

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Immobilienwirtschaftsrecht

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