Neuigkeiten aus dem Bereich Immobilienwirtschaftsrecht

13.10.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie jedes Jahr war die Expo Real wieder der Auftakt für die letzten Immobilientransaktionen des Jahres. Der ein oder andere Beteiligte wird sich dabei vielleicht fragen, wieviel leichter Verhandlungen und Abschlüsse von Immobilientransaktionen doch sein könnten, wenn man als Verkäufer mit einer überschaubaren Investition die finanziellen Haftungsrisiken weitgehend auf einen Dritten abwälzen kann?

Konkret ist die Rede von einer Versicherung, die eventuelle Fälle einer verkäuferseitigen Haftung abdeckt. Das Interesse für solche sogenannten "W&I-Versicherungen" (W&I = warranties & indemnities") ist in den letzten zwölf Monaten rapide gestiegen. Die Anbieter solcher Versicherungen feiern das Modell als ein neuartiges Instrument, mit dem so manche verfahrene oder eigentlich unmögliche Transaktion doch noch umgesetzt werden kann. Belastbare Erfahrungswerte stehen freilich noch aus.

Auch aus steuerlicher Sicht bleibt es für die Immobilienbranche interessant. So wird aufgrund aktueller Entwicklungen davon auszugehen sein, dass eine einmal in einem Grundstückskaufvertrag erklärte Umsatzsteueroption nicht mehr rückgängig gemacht und eine unterlassene Option nicht mehr nachgeholt werden kann. Allerdings kann man sich auf Grundlage des maßgeblichen BMFSchreibens ggf. auf Vertrauensschutz berufen, wenn man entsprechende Erklärungen noch vor dem 1. Januar 2018 abgibt. Betroffene Verkäufer sollten sich also beeilen.

Diese und weitere spannende Entwicklungen im Immobilienrecht haben wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten dieser Sonderausgabe in Kurzform aufbereitet. Wir wünschen viel Spaß und neue Erkenntnisse beim Lesen. Bei Fragen hierzu zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Ihr GÖRG-Team Immobilienwirtschaftsrecht

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