GÖRG für das Land Berlin auch vor dem Oberverwaltungsgericht im Spielhallenrecht erfolgreich

12.06.2015

[Berlin, ] Erstmals hat ein deutsches Oberverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil das geltende Spielhallenrecht umfassend auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält in einem Urteil vom 11. Juni 2015 das im Land Berlin geltende Spielhallenrecht sowohl formell als auch materiell für verfassungskonform. Das Land Berlin besitze die Gesetzgebungskompetenz für die bestehenden Regelungen. Diese verletzten auch nicht die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Spielhallenbetreiber; ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege ebenfalls nicht vor. Das OVG hat deshalb die Berufung eines Spielhallenbetreibers gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, das die Vorgaben des Berliner Spielhallenrechts ebenfalls schon für verfassungskonform gehalten hatte.  

Das Grundsatzurteil des OVG Berlin-Brandenburg ist von großer Bedeutung für das gesamte deutsche Spielhallenrecht. Zahlreiche Regelungen des Landes Berlin, die vom OVG geprüft wurden, gibt es in inhaltlich vergleichbarer Weise auch in allen anderen Bundesländern. Es ist daher zu erwarten, dass sich auch andere Oberverwaltungsgerichte den Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg anschließen werden. Dem Urteil kommt daher eine Pilotfunktion zu, zumal die zugrundeliegenden Rechtsfragen im Schrifttum sehr umstritten waren.

In dem Grundsatzverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg wurde das Land Berlin – wie schon in der ersten Instanz – von GÖRG vertreten. GÖRG vertritt das Land Berlin sowie weitere Bundesländer und Behörden im Spielhallenrecht und dem gesamten Glücksspielrecht seit vielen Jahren auch in zahlreichen anderen Verfahren. Dazu gehören auch Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Spielhallenrecht, die aktuell anhängig sind.  

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 - OVG 1 B 5.13.

Vertretung des Landes Berlin

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Marc Schüffner, Assoziierter Partner, Berlin

 

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