HETA Asset Resolution AG: GÖRG berät Gläubigerpool bei Verhandlungen über Memorandum of Understanding mit der Republik Österreich

19.05.2016

[Berlin/Köln, ] Gläubiger der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) haben am Mittwoch, 18. Mai 2016, mit der Republik Österreich ein sog. Memorandum of Understanding (MoU) über die Restrukturierung der durch Ausfallbürgschaft des Bundeslands Kärnten besicherten Verbindlichkeiten der HETA (HETA-Schuldtitel) geschlossen. Die 72 Gläubiger, die Parteien des MoU sind, halten und/oder kontrollieren EUR 4,938 Mrd. an HETA-Schuldtiteln. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einem Gesamtnominal von EUR 4,828 Mrd. und Nachrranggläubiger mit einem Gesamtnominal von EUR 109,9 Mio.

Gem. des MoU ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot nach § 2a des österreichischen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FinStaG) zum Rückkauf der HETA-Schuldtitel legt. Ein erstes, im Januar 2016 veröffentlichtes Rückkaufangebot des KAF nach § 2a FinStaG war mangels ausreichender Zustimmungsquoten gescheitert. Das neue Rückkaufangebot wird den Gläubigern die Wahl zwischen einer Barzahlung von 75% (für Senior-HETA-Schuldtitel) bzw. 30% (für Nachrang-HETA-Schuldtitel) oder eines Umtauschs der HETA-Schuldtitel in neu zu emittierende Zero-Bonds bieten. Der Zero-Bond wird durch eine Garantie des Bundes besichert und eine Laufzeit von ca. 13,5 Jahre aufweisen. Weitere Details zu den Konditionen des Rückkaufangebots sind unter https://www.bmf.gv.at/aktuelles/Excerpt_of_the_MoU.PDF?5eylgj abrufbar. Die Veröffentlichung des Rückkaufangebots steht noch unter verschiedenen Bedingungen, darunter die Schaffung notwendiger gesetzlicher Grundlagen sowie einer beihilferechtlichen Überprüfung der Transaktion durch die Europäische Kommission. Eine Veröffentlichung des Rückkaufangebots ist für Anfang September 2016, ein Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.

An dem MoU ist auch die Mehrheit der Mitglieder des Par-Investorenpools beteiligt, die bei den Verhandlungen über das MoU von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (GÖRG) in Kooperation mit der österreichischen Sozietät Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH (DORDA), Wien, beraten wurde. Sprecherin des Pools ist die Dexia Kommunalbank Deutschland AG, die mit einem Forderungsvolumen von EUR 395 Mio. größter Einzelgläubiger im Pool ist. Im Zuge der Verhandlungen über das MoU haben sich die Mitglieder des Par-Investorenpools intensiv mit weiteren Gläubigergruppen und deren Beratern abgestimmt.                                                                               

Die im Par-Investorenpool aufgrund einer Poolvereinbarung organisierten Gläubiger (Banken, insbesondere Pfandbriefbanken, Versicherer, Asset Manager sowie öffentliche Unternehmungen) sind Zeichner von Anleihen und Schuldscheindarlehen in einem Gesamtvolumen von ca. EUR 1,5 Mrd., die die HETA bzw. ihre Rechtsvorgängerin in den Jahren 2002 bis 2007 begeben hat. Neben der HETA haben für die Forderungen der Gläubiger das Land Kärnten und/oder die Kärntner Landesholding aufgrund einer gesetzlichen Haftungsübernahme einzustehen.

GÖRG hatte bereits den Zusammenschluss der Gläubiger als Pool betreut und zusammen mit DORDA den Par-Investorenpool bei der gemeinsamen Verteidigung seiner Rechte in Österreich im dortigen Widerspruchsverfahren („Vorstellung“) gegen das von der Finanzmarktaufsicht zum 1. März 2015 erlassene Moratorium beraten. GÖRG hat für den Par-Investorenpool zudem am 15. Juli 2015 eine Zahlungsklage gegen HETA in Höhe von ca. EUR 940 Mio. vor dem LG Frankfurt eingereicht (vgl. Pressemitteilung vom 15. Juli 2015). Des Weiteren haben GÖRG und DORDA den Par-Investorenpool bei der Koordination mit weiteren Gläubigergruppen und dem Abschluss einer sog. Lock-Up-Vereinbarung begleitet (vgl. Pressemitteilung vom 17. Dezember 2015).

Berater Par-Investorenpool

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Roland Hoffmann-Theinert (Federführung), Partner, Banking/Gesellschaftsrecht, Berlin/Frankfurt
Dr. Christian Bärenz, Partner, Restrukturierung, Köln
Dr. Yorick Ruland, Partner, Banking, Köln
Dr. Jens-Dietrich Mitzlaff, Partner, Banking, Frankfurt
Dr. Anne Laspeyres, Associate, Restrukturierung, Köln
Dr. Christoph Kunze, LL.M., Associate, Banking/Gesellschaftsrecht, Berlin

Kooperationspartner in Österreich DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, Wien
Dr. Andreas Zahradnik, Partner, Banking
Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller, Partner, Wirtschaftsverwaltungsrecht
Dr. Felix Hörlsberger, Partner, Insolvenzrecht
Dr. Stephan Steinhofer, Associate, Prozessführung
Mag. Christoph Hilkesberger, Associate, Banking

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