
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zur Veranstaltungsreihe Kartellrecht-Kompakt am 7. September 2023 in unsere Kölner Büroräume ein! Sei es Compliance, Fusionskontrolle, Kartellschadensersatz oder Kooperationen, das Kartellrecht befindet sich stets im Wandel. Wir möchten mit Ihnen an jedem unserer fünf Standorte aktuelle Themen diskutieren und Ihnen rechtliche Neuerungen und Entwicklungen näherbringen.
Wohin entwickelt sich das deutsche Kartellschadensersatzrecht? Wird es zu einem Sonder-Deliktsrecht oder werden allgemeine prozessuale Instrumente weiterentwickelt? Diese Fragen darf man den Gerichten sowie dem Gesetzgeber im Hinblick auf die zivilrechtprozessuale Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen in Deutschland stellen.
Angefangen von einem Anscheinsbeweis für Kartellschäden über dessen Beseitigung durch den BGH und schließlich die Einführung einer tatsächlichen Vermutung bis zu der seit der 9. GWB-Novelle geltenden gesetzlichen Vermutung für kartellbedingte Schäden, Schadenschätzungen und schließlich zu Abtretungsmodellen, die die kollektive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möglich machen sollen, unterliegt das zivile Kartellschadensersatzrecht in Deutschland einem ständigen Wandel und die weitergehende Entwicklung ist angesichts vieler offener Fragen längst noch nicht abgeschlossen. Wie uns die bisherige Praxis zeigt, ist die Berechnung des aus einem kartellrechtswidrigen Verhalten konkret entstandenen Schadens vielfach eine komplexe, aufwendige und vor allem kostenintensive Angelegenheit. Denn ein Kartell ist nicht gleich ein anderes Kartell und Kartellschaden ist nicht gleich Kartellschaden – oder doch?
Wir freuen uns jetzt schon auf eine lebendige Diskussion mit wesentlichen Stakeholdern der Entwicklung des Kartellschadensersatzrechts in Deutschland über die letzten 15 Jahre in unseren Kölner Büroräumen.
Im Anschluss an die Vorträge laden wir Sie zu einem gemeinsamen Get-together bei kühlen Drinks und tollem Ausblick ein!
Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung.
Wir freuen uns, wenn wir Sie zu unserer Reihe Kartellrecht-Kompakt begrüßen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr GÖRG Team Kartellrecht
Agenda
17.00 Uhr: Kurzvorträge mit Podiumsdiskussion sowie Diskussion mit unseren Gästen
Ab 18.30 Uhr: Gemeinsamer Ausklang bei einem Get-together mit Fingerfood auf unserer Dachterrasse mit Domblick
Anmeldung
Für Ihre Zusage bis zum 31. August 2023 und Rückfragen steht Ihnen Svenja Beiß gerne zur Verfügung:
E-Mail: SBeiss [at] GOERG.de (SBeiss[at]GOERG[dot]de)
Telefon: +49 40 500360-648
Referenten
Prof. Dr. Justus Haucap
Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Von 2006 bis 2014 war er Mitglied der Monopol-kommission der Bundesregierung, davon vier Jahre als Vorsitzender (2008-2012). Professor Haucap ist Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) sowie der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste. Von 2015 bis 2018 war er Dekan der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Als Hochschullehrer und Sachverständiger Gutachter befasst er sich regelmäßig mit der Beurteilung von Kartellschäden.
Dr. Gerhard Klumpe
Vorsitzender Richter, Landgericht Dortmund
Gerhard Klumpe ist Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund. Dort ist er zuständig für die Kammer für Handelssachen und die Kammer für Kartellsachen. Seine Kammer hat in jüngster Zeit eine Reihe von prominenten und richtungsweisenden Urteilen in Kartell-Schadensersatz-Fragen gesprochen.
Dr. Tilman Makatsch
Leiter Kartellrecht - Schadensersatz und Ökonomie (Deutsche Bahn AG)
Dr. Tilman Makatsch ist bei der Deutschen Bahn AG für das Thema Kartellschadensersatz und Wettbewerbsökonomie verantwortlich. Er leitet dort eine achtköpfige interdisziplinäre Abteilung mit hochspezialisierten Juristen und Ökonomen, die federführend Kartellschadensersatzansprüche des DB-Konzerns durchsetzt und abwehrt. Mit über 50 Vergleichsabschlüssen und einem Volumen über 600 Mio. EUR nimmt die DB auf diesem Gebiet europaweit eine Vorreiterrolle ein. Bekannte Fälle umfassen Kartelle zu Schienen, Schwellen, Luftfracht, LKW, Kaffee, Aufzüge/Fahrtreppen, Karbon oder Interbankenentgelte.
Dr. Maxim Kleine
Partner, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Maxim Kleine berät Unternehmen im Bereich Kartellrecht. Seine Schwerpunkte liegen in Kartellverfahren und Fusionskontrollverfahren. Er vertritt Mandanten regelmäßig in Bußgeldverfahren und in Kartell-Schadensersatzverfahren vor Behörden und Gerichten und war an einer Reihe von Grundsatzverfahren zum Kartell-Schadensersatzrecht beteiligt.
Dr. Christian Bürger
Partner, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christian Bürger berät national und international tätige Unternehmen sowie Organe in sämtlichen Fragen des europäischen und deutschen Kartellrechts. Darüber hinaus berät er Unternehmen bei der Investitionskontrolle nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung von Fusionskontrollverfahren, bei Kartell- und Missbrauchsfällen, kartellrechtlichen Schadensersatzklagen sowie Compliance-Systemen und Mitarbeiterschulungen.
Katja Maria Weiß
Assoziierte Partnerin, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Katja Maria Weiß berät Unternehmen in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts. Sie vertritt Mandanten regelmäßig in Kartell-Schadensersatzverfahren vor Gerichten und war in diesem Zusammenhang an einer Reihe von Grundsatzverfahren zum Kartell-Schadensersatzrecht beteiligt. Darüber hinaus berät sie zu Fragen der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle in Deutschland.