GÖRG-Immobilienfrühstück – Förderung von Mieterstrom und die Grundsteuerreform 2022
Einladung zum Immobilienfrühstück – Förderung von Mieterstrom und die Grundsteuerreform 2022
Wir laden Sie herzlich zu unserem nächsten GÖRG-Immobilienfrühstück ein. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir im geselligen Rahmen die Gelegenheit nutzen, unter anderem die nachfolgenden Themen näher zu beleuchten:
- Förderung von Mieterstrom
Insbesondere in Zeiten hoher Energiepreise kann die Eigenversorgung aus erneuerbaren Energiequellen eine Alternative darstellen. Wir geben einen Überblick über die Förderung von Mieterstromprojekten und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.
- Immobilien und die Grundsteuerreform 2022
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine Neuordnung der Grundsteuer in Kraft. Zum Stichtag 1. Januar 2022 sind Grundstücke und Gebäude neu zu bewerten. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Änderungen auf, und welche Schritte jetzt zu veranlassen sind.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Wir freuen uns auf Sie!
Anmeldung
Für Ihre Anmeldung bis zum 10. Juni 2022 und bei Rückfragen stehen Ihnen Sarah Simmerkus und Chiara Marten gerne zur Verfügung:
Tel.: +49 221 33660 788
Fax: +49 221 33660 95
E-Mail: immobilienrecht.koeln [at] GOERG.dedata-anytype="link" data-anytype-button-style="primary" data-anytype-shape="email" data-anytype-show-as-button="0" class="button-primary"
Corona-Hinweis
Die Gesundheit aller Teilnehmenden liegt uns sehr am Herzen. Die persönliche Teilnahme ist – unabhängig von etwaig strengeren behördlichen Auflagen – daher nur gemäß der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich. Bei der Anmeldung bitten wir Sie, etwaig bereits vorhandene Nachweise zur Impfung oder Genesung beizufügen oder diese anderenfalls spätestens zum Veranstaltungstag mitzubringen.