Das Team Arbeitsrecht von GÖRG informiert Sie standortübergreifend regelmäßig im Quartal über die Neuerungen im Arbeitsrecht. Die nächste Online-Veranstaltung „Update Arbeitsrecht“ findet am Dienstag, 24. Juni 2025 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt. Referenten sind die Rechtsanwältin Sarah Lahmer und der Rechtsanwalt Dr. Martin Hörtz aus unserem Standort in Frankfurt am Main.
Wir berichten wieder über neue praxisrelevante Entscheidungen, diesmal unter anderem über Neues zur Mitbestimmung bei Umgruppierungen, zu Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen, zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO sowie zum Konzernprivileg bei der Arbeitnehmerüberlassung und zu „Catch-All“-Klauseln. Gerne möchten wir im Anschluss an die BAG-Entscheidung zum Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe dieses Thema vertiefen und Ihnen dazu Beispiele für einen lösungsorientierten Umgang aus unserer Beratungspraxis geben. Darüber hinaus werfen wir einen kurzen Blick auf die arbeitsrechtlich relevanten Aspekte im Koalitionsvertrag.
Unsere Referenten freuen sich auf die Diskussion und Ihre Fragen!
Ihr GÖRG Arbeitsrechtsteam
Anmeldung und Rückfragen
Die Einwahldaten erhalten Sie wenige Tage vor der Veranstaltung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Mail: arbeitsrecht [at] goerg.de (arbeitsrecht[at]goerg[dot]de)