Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in leitender Funktion in einem Konzern verfügt sie über erhebliche Erfahrung in der Kooperation und dem Zusammenspiel von Dienstleistungen, Produkten und der Regulatorik zwischen und mit Banken, Asset Managern, Verwaltungsgesellschaften und vertreibenden Gesellschaften. Sie berät ganzheitlich investment- und bankrechtlich und kann in diesem Zusammenhang insbesondere auch unterstützende Dienstleistungen auf allen Ebenen einer internen Rechtsabteilung anbieten. Dazu gehört die administrative Unterstützung, rechtliche Beratung und Transaktionsbegleitung sowie die für Fonds teilweise notwendige Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Wertpapierbeständen insbesondere in Publikums- und Spezialsondervermögen in nationalen und internationalen Klagen.
Dr. Dania Neumann berät Banken und Sparkassen, Wertpapierhandelsbanken und Handelsplattformen, Finanz- und Zahlungsdienstleister sowie FinTech-Unternehmen in Erlaubnisverfahren mit der BaFin, zu Dienstleistungen mit Online-Zugang (u.a. in der Vermögensverwaltung, der Anlagevermittlung und -beratung, rund um den Zugang zu Handelsplattformen, Vertragsabsprachen und ihren Allgemeinen wie Besonderen Geschäftsbedingungen), grenzüberschreitenden Angeboten von Dienstleistungen wie auch der Zulassung von Produkten (E-Geld, Crypto Currencies).
Sie verfügt über erhebliche Erfahrung in der rechtlichen Projektleitung und Implementierung regulatorischer Veränderungen durch EU-Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen im Bankbetrieb und im Konzern mit Kapitalverwaltungsgesellschaften und Unternehmen im Asset Management.