Das neue Jahr 2024 brachte mit dem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz NRW sowie der neuen Gemeindeöffnungsklausel gleich zwei relevante gesetzliche Änderungen mit sich, die sich unmittelbar auf die Projektierung von Windenergieanlagen an Land auswirken.
In unserem maßgeschneiderten Online-Seminar möchten wir Ihnen präzise die relevanten Änderungen für Ihre Projekte erläutern, auf Fallstricke hinweisen und zugleich die neuen Chancen aufzeigen, welche die gesetzlichen Änderungen mit sich bringen.
Das Bürgerenergiebeteiligungsgesetz NRW verlangt seit seinem Inkrafttreten eine verpflichtende Beteiligung von Standortgemeinden und Anwohnern an Windenergievorhaben. Welche Vorhaben davon betroffen sind und wie eine Beteiligung ausgestaltet werden könnte, möchten wir Ihnen näherbringen.
Daneben möchten wir Ihnen die seit diesem Jahr in § 245e Abs. 5 BauGB enthaltene Gemeindeöffnungsklausel vorstellen. Sie hat erhebliches Potential zum beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land beizutragen. Die Gemeinden können mithilfe dieses Instruments über die Regelungen der Regionalplanung hinausgehen und eigenständig weitere Flächen zur Nutzung für die Windenergie ausweisen. Wie dieses neue Instrument konkret funktioniert, welche rechtlichen Anforderungen an die Ausweisung zusätzlicher Flächen bestehen und vor allem welche rechtlichen Fristen zu beachten sind, werden wir Ihnen in unserem Online-Seminar vorstellen.
Im Anschluss an den Vortrag wird es ausreichend Zeit für Rückfragen geben.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Herzliche Grüße
Dr. Lisa Löffler und Niklas Fietz
Anmeldung
Für Rückfragen und Ihre Anmeldung steht Ihnen Frau Lea Spanka gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 221 33660-727
E-Mail: lspanka [at] goerg.de (lspanka[at]goerg[dot]de)
Sie erhalten am Tag des Seminars den Einwahllink zugesendet. Im Nachgang werden wir mit allen Teilnehmer:innen die Vortragsfolien teilen.