Anmerkung zu BGH, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15 Das Überschreiten der Standzeit von zwölf Monaten ist bei Gebrauchtwagen nicht generell ein Sachmangel

BB 2016, 1997-2004

22.08.2016

  Anmerkung zu BGH, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15 Das Überschreiten der Standzeit von zwölf Monaten ist bei Gebrauchtwagen nicht generell ein Sachmangel

Dr. Kerstin Goeck


 

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