Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben wieder interessante Entscheidungen zusammengestellt und wollen über spannende Entwicklungen und Neuigkeiten berichten. Ende 2011 hat der BGH die Vereinbarkeit des staatlichen Glücksspielverbots im Internet mit nationalem Verfassungsrecht und europäischem Recht bestätigt. Gleich fünf Verfahren sind zu Gunsten der klagenden staatlichen Lottogesellschaften entschieden worden. Außerdem hat der BGH die Möglichkeiten von Marken- und Namensrechtsinhabern gestärkt, gegen Domains vorzugehen, deren Inhaber im Ausland sitzt. In Zukunft kann ggf. der Admin-C in Anspruch genommen werden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte und Google Deutschland haben sich nach langjährigen Diskussionen über die notwendigen Maßnahmen zur Nutzung von Google Analytics verständigt. Diese Einigung stellt Nutzer des Tools vor nicht unerheblichen Handlungsbedarf, ermöglicht aber dessen rechtskonforme Nutzung. Auch zu einem anderen Internet-Tool – dem sog. Like-Button – gibt es Entwicklungen: Der Düsseldorfer Kreis hat in einem wegweisenden Beschluss klar die Position der Datenschutzbeauftragten formuliert. Schließlich war GÖRG an der ersten mündlichen Verhandlung in englischer Sprache vor dem Landgericht Köln beteiligt. Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten, Verfahren vor deutschen Gerichten zu internationalisieren. Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen.