Fortsetzung: Vorschläge der Bundesregierung zur künftigen Vergütung der Solarenergie

01.04.2010

[] Kürzlich berichteten wir über die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen der Förderungen für Solarenergie. Die Fortsetzung berichtet nun über die dazu abgehaltene erste Lesung im Bundestag am 25. März 2010.

Erste Lesung im Bundestag

Koalition rechtfertigt geplante Kürzungen

Aus Sicht der Koalition hat sich die Solarwirtschaft als der Stabilitätsanker in der Finanzkrise erwiesen und wird auch in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen. Dennoch müsse man Angebot und Nachfrage im Einklang halten. Umweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) führte in der Lesung aus, die Preise für Solaranlagen seien in den letzten Jahren um 30 Prozent gesunken und auch in diesem Jahr sei mit einer zehnprozentigen Absenkung zu rechnen. Dies hat bei den Betreibern von Solaranlagen zu Extragewinnen geführt. Aufgrund dieser Situation müsse man jetzt die Subventionen anpassen. Insoweit gebe es auch eine Verantwortung dem Bürger gegenüber, der letztlich über einen Aufschlag auf die Stromrechnung die Solarförderung finanziert. Der Entwurf der Koalition stelle einen „fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Hersteller und Betreiber von Solaranlangen sowie den Stromkunden" dar.

Kritik der Opposition

Die Opposition sieht zwar auch Anlass zu Reduzierungen bei der Solarförderung, lehnt jedoch das Ausmaß der Einschnitte als entschieden zu hoch ab und plädiert für eine „maßvolle Absenkung der Vergütung".

Eigener Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Linke sieht in den Subventionskürzungen die Einleitung einer energiepolitischen Wende, die „allen industrie- und klimapolitischen Zielen" widerspricht. In ihrem eigenen Antrag „Solarstromförderung wirksam ausgestalten" (17/1144) fordert die Fraktion, die geplanten Kürzungen bei der Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen zu verringern und zeitlich zu strecken. Dabei sollen zusätzliche Einschnitte nicht auf einen Schlag am 1. Juli, sondern in Teilschritten bis April nächsten Jahres erfolgen. Diese Reduzierung soll sich in der Summe bei Solaranlagen auf Dächern auf knapp neun Prozent und bei Freiflächen auf etwas über neun Prozent belaufen und damit deutlich unter den Vorstellungen der Koalition liegen. Auf Konversionsgelände soll die Absenkung lediglich sieben Prozent betragen. Darüber hinaus will Die Linke die pro Jahr turnusgemäß ohnehin fällige Absenkung der Subventionierungssätze um neun bis zehn Prozent nicht mehr wie bislang üblich komplett am 1. Januar in Kraft setzen, sondern auf das ganze Jahr in Reduzierungen von 2,5 Prozent pro Quartal verteilen.

Gefährdung von Arbeitsplätzen

Auch die SPD warnt vor zu starken Kürzungen und kritisiert vor allem das Fehlen einer verlässlichen Datenlage. Man könne die Kürzungen nicht allein anhand der Preisentwicklung vornehmen, daher fordert die SPD eine Anhörung von Sachverständigen. Eine Subventionskürzung von mehr als zehn Prozent wäre gefährlich für den deutschen Markt.

Insbesondere sehen SPD, Grüne und Die Linke eine Gefährdung der ostdeutschen Solarwirtschaft, da 90 Prozent der in Deutschland produzierten Solarzellen in den neuen Bundesländern hergestellt werden. Damit drohe vor allem der Verlust zehntausender Arbeitsplätze - und das in einer Zukunftsbranche, die in den vergangenen Jahren 280.000 Arbeitsplätze geschaffen habe.

 

Kritik auch vom Bundesrat

Der Kritik der Opposition schließen sich auch einzelne Bundesländer an. Eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat kann erst nach dem Beschluss des Bundestags erfolgen, da der Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen und nicht von der Bundesregierung eingebracht wurde. Dennoch fasste der Bundesrat am 26. März eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Solarförderung lediglich um zehn Prozent abzusenken. Der Entscheidung im Bundesrat war eine intensive Debatte vorausgegangen, da verschiedene Anträge vorlagen. Der nun gefundene Kompromiss geht auf eine Initiative Baden-Württembergs zurück, der sich auch die Länder Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeschlossen hatten.

Weiteres gesetztechnisches Verfahren

Nach der am 25. März 2010 erfolgten ersten Lesung überwies der Bundestag den von der Koalition vorgelegten Entwurf an den Umweltausschuss. Dieser soll am 5. Mai 2010 das Gesetz beschließen, so dass am 7. Mai 2010 die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden kann. Das nicht-zustimmungspflichtige Gesetz wird dann am 4. Juni vom Bundesrat behandelt und kann so voraussichtlich pünktlich zum 1. Juli in Kraft treten.

Fazit

Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare Energien-Gesetzes wird voraussichtlich wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Koalition angesichts der massiven Kritik - nicht nur von den Herstellern und Betreibern von Solaranlagen, sondern auch von der Opposition und vom Bundesrat – die Höhe der Kürzungen durchsetzen wird.

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