Newsletter Arbeitsrecht

05.12.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem letzten Legal Update haben wir bereits einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Neuerungen gegeben, welche aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode hervorgehen. Zwischenzeitlich hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zugestimmt. Derzeit berät der Bundestag über das Vorhaben. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für 2019 geplant.

Diese und weitere spannende Themen aus dem Arbeitsrecht haben wir für Sie in Kurzform zusammengefasst:

1. Referentenentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie Klarstellung
durch das BVerfG zur Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung
2. Verwirkung des Widerspruchsrechts nach Betriebsübergang
3. Keine Mitbestimmungsrechte des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung
4. Fristgerechter Zugang von Zustimmungsverweigerungen(§ 99 BetrVG) – Betriebsratsvorsitzende als „Empfangsvertreterin“ des Arbeitgebers?
5. Der „Dritte Weg“ … Müssen kirchliche Rechtsträger die AVR anwenden?
6. Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

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