In einem Gastbeitrag unseres Arbeitsrechtsexperten Dr. Alexander Insam erfahren Sie, wie Rechtsprechung und EU-Richtlinien die Entgeltgleichheit neu definieren.
Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit ist kein neues Thema – aber ihre Umsetzung steht vor einem Wendepunkt. Mit aktuellen Urteilen und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970/EU) rücken gerechte Bezahlung und Transparenz stärker in den Fokus von Arbeitgebern, HR-Abteilungen und Compliance-Verantwortlichen.
Neue Pflichten für Unternehmen
Bis 2026 müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden umfassend berichten: über geschlechterbezogene Gehaltsstatistiken, Bewerbenden-Einsicht und Lohngleichheit. Zudem wird die Beweislast bei Diskriminierung beim Arbeitgeber liegen – ein Paradigmenwechsel, der interne Vergütungssysteme auf den Prüfstand stellt.
Zwei jüngere Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten verdeutlichen, wie Gerichte das Thema derzeit bewerten.
Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass Entgeltunterschiede gerechtfertigt sind – ein Schritt hin zu mehr Transparenz, aber auch zu größerem Prüfungsdruck.
Fazit: Wer Transparenz schafft, gewinnt
Equal Pay wird zur Compliance-Pflicht und Wettbewerbschance zugleich. Arbeitgeber, die jetzt auf transparente, dokumentierte Vergütungssysteme setzen, vermeiden Risiken – und stärken ihr Image als moderne und faire Arbeitgeber.
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