[] Seit 11.06.2010 gilt eine neue Muster-Widerrufsbelehrung!
Ihr Unternehmen schließt mit Verbrauchern Verträge im Wege des Fernabsatzes (also z.B. Online-Verträge)? Dann denken Sie jetzt daran, die von Ihnen verwendete Widerrufsbelehrung zu überprüfen und ggf. an das neue Muster anzupassen. Ab sofort muss Ihre Widerrufsbelehrung den geänderten rechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls riskieren Sie Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherzentralen. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Bei Fragen sprechen Sie uns an.