Im Handelsblatt-Artikel „Steuern sparen bei der Nachfolge? So wird das nicht zur Falle“ vom 5. Juni 2025 erläutert Dr. Thomas Winkemann, Partner bei GÖRG und Experte für Erbrecht und Unternehmensnachfolge, steuerliche Gestaltungsoptionen im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Dabei macht er auch auf mögliche Fallstricke aufmerksam und betont die Bedeutung einer vorausschauenden und sorgfältigen Planung.
Die steuerliche Begünstigung bei der Unternehmensnachfolge, etwa durch Verschonungsregelungen, kann im Krisenfall zu erheblichen Nachzahlungen führen, so Winkemann. Wird die 100-Prozent-Verschonung innerhalb des Behaltenszeitraums verletzt, entfällt die Steuererleichterung vollständig.
Familienstiftungen bieten steuerliche Vorteile bei fehlender Nachfolge innerhalb der Familie, schränken jedoch die unternehmerische Flexibilität ein und entziehen den Nachkommen die Entscheidungsbefugnis.
Die Übertragung von Unternehmensanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt reduziert zwar die Steuerlast, ist im Fall familiärer Konflikte jedoch kaum reversibel.
Eine sorgfältige Abwägung steuerlicher Gestaltungsmittel ist unerlässlich, um finanzielle und strukturelle Risiken zu vermeiden.
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