Unentgeltliche Nutzungs- und Gebrauchsüberlassungen sind typisch für familiäre Beziehungen. Statt einer rechtlichen Bindung steht hier das faktische Miteinander im Vordergrund. Doch auch in Konzernstrukturen sind unentgeltliche Gebrauchsüberlassungen nicht unüblich. Überlassen werden etwa Immobilien, Geld, Daten, Software oder IP. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese Überlassungen im Insolvenzfall des Überlassenden angefochten werden können, beschäftigt daher auch die Gerichte immer wieder. In seinem aktuellen Beitrag gibt Florian Suchan einen Überblick über die häufigsten Fragen und die aktuelle Rechtsprechung.
Anfechtung unentgeltlicher Gebrauchsüberlassungen
NJW-Spezial 2025, 405 - 406