Anfechtung unentgeltlicher Gebrauchsüberlassungen

09.07.2025

Unentgeltliche Nutzungs- und Gebrauchsüberlassungen sind typisch für familiäre Beziehungen. Statt einer rechtlichen Bindung steht hier das faktische Miteinander im Vordergrund. Doch auch in Konzernstrukturen sind unentgeltliche Gebrauchsüberlassungen nicht unüblich. Überlassen werden etwa Immobilien, Geld, Daten, Software oder IP. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese Überlassungen im Insolvenzfall des Überlassenden angefochten werden können, beschäftigt daher auch die Gerichte immer wieder. In seinem aktuellen Beitrag gibt Florian Suchan einen Überblick über die häufigsten Fragen und die aktuelle Rechtsprechung.

NJW-Spezial 2025, 405 - 406

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Piwik, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen (Tracking). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise