Law Corner: Verwässerung der Anleihegläubigerrechte in der Wirecard-Insolvenz?

09.07.2025

Das OLG München hat Schadensersatzansprüche ehemaliger Wirecard-Aktionäre okayisiert. Das hat Konsequenzen auch für Anleihegläubigerrechte. 

Mit Zwischenurteil vom 17.9.2024 hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass Schadensersatzansprüche institutioneller Wirecard-Aktionäre, die aufgrund irreführender Kapitalmarktinformationen entstanden sind, als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO behandelt werden können. Sie seien nicht dem sog. „Nach-Nachrang“ nach § 199 S. 2 InsO zuzuordnen, der nur bei einem Insolvenz-Überschuss berücksichtigt wird. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen – eine höchstrichterliche Klärung steht also noch aus. Die Verhandlung vor dem BGH soll am 16.10.2025 stattfinden.

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Erschienen in: BONDGUIDE Jahresausgabe 2025; 13-2025; Green & Sustainable Finance 2025

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