(Ver)Erben – aber richtig!

09.07.2025

Im Focus-Artikel vom 29. November 2024 beleuchtet Dr. Thomas Winkemann, Partner bei GÖRG und Experte für Erbrecht und Unternehmensnachfolge, die besonderen Herausforderungen, die das Pflichtteilsrecht für einen erfolgreiche Nachfolgeplanung mit sich bringt.

Noch immer regeln viele Bundesbürger ihren Nachlass nicht rechtzeitig, so Winkemann. Zwei Drittel der Bundesbürger haben kein Testament.Dabei ist eine frühzeitige, rechtlich fundierte Nachfolgeplanung entscheidend – insbesondere bei Unternehmensvermögen. Sie schützt vor familiären Konflikten und sichert steuerliche Vorteile.

Das Pflichtteilsrecht stammt aus anderen Zeiten und kann heute die Fortführung von Betrieben gefährden. Pflichtteilsansprüche nicht beteiligter Erben müssen oft aus dem Unternehmensvermögen bedient werden – mit erheblichen finanziellen Risiken.

Dr. Thomas Winkemann empfiehlt, Pflichtteilsverzichte frühzeitig und vertraglich abzusichern – idealerweise lange vor dem Erbfall. Zudem spricht er sich für eine gesetzliche Reform des Pflichtteilsrechts aus, um unternehmerische Strukturen dauerhaft zu schützen.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel.

Focus

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