Amtsgericht Bremen eröffnet Verfahren der AS German Property Group GmbH

Bremen, 15.10.2020

Das Amtsgericht Bremen hat heute das Verfahren der AS German Property Group GmbH eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt von der Kanzlei BBL zum Insolvenzverwalter bestellt. Bei Verfahren, bei denen kein Gläubigerausschuss eingesetzt und angehört wird, liegt es im freien Ermessen des Gerichts, wen es bei Eröffnung zum Verwalter bestellt. Auch wenn GÖRG das Verfahren gerne weiter begleitet hätte, respektiert die Kanzlei die Entscheidung des Gerichts und wird alles tun, um einen reibungslosen Übergang auf Herrn von Buchwaldt sicherzustellen.  

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Landgericht Bremen bereits am 5. Oktober 2020 unzweifelhaft festgestellt hat, dass die Aufklärungsarbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters der GPG-Gesellschaften, Rechtsanwalt Prof. Dr. Hölzle, im bestverstandenen Gläubigerinteresse erfolgt, und er von rund drei Viertel der geschädigten Anleger positiven Zuspruch für seine Arbeit erhalten hat und mehrheitlich gebeten wurde, das Verfahren weiter zu betreuen, hofft die Kanzlei GÖRG, dass die nunmehrige Entscheidung des Amtsgerichts die nötige Verfahrensruhe bewirkt und der jetzt gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter von ähnlichen Attacken und persönlichen Bedrohungen verschont bleibt, wie sie die Beteiligten in den vergangenen Wochen erreicht haben. Das Ziel muss es nun sein, den Fokus im Sinne des bestmöglichen Gläubigerinteresses wieder auf die konzentrierte Aufklärungsarbeit zu legen.

Hintergrund

Das Amtsgericht Bremen hatte Prof. Dr. Hölzle in einer Vielzahl von GPG-Gesellschaften zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seit dem 24. Juli 2020 war er mit seinem Team mit der umfassenden Aufarbeitung des mutmaßlichen milliardenschweren Anlagebetrugs befasst. In den vergangenen Wochen hatten die ehemaligen GPG-Verantwortlichen eine Kampagne mit konstruierten Vorwürfen gegen Prof. Dr. Hölzle gestartet, um dessen Arbeit als vorläufiger Insolvenzverwalter zu diskreditieren, ihn von seiner Bestellung abzuberufen und somit die Aufklärung der Hintergründe zu behindern.
 

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