[] Investor und Insolvenzverwaltung vereinbaren notariell Fristverlängerung / KARSTADT Belegschaft leistet Außerordentliches / Auch Juni 2010 besser als geplant abgeschlossen
KARSTADT Insolvenzverwalter Dr. Klaus Hubert Görg und die Berggruen Holding haben notariell vereinbart, dass die aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrags erst bis zum 8. August 2010 erfüllt sein müssen.
Diese aufschiebenden Bedingungen seien, wie ursprünglich vereinbart, zum 15. Juli 2010 weitgehend erfüllt. Die abschließende Einigung des Vermieter-Konsortiums mit dem KARSTADT-Investor werde absehbar erst nach dem Treffen der Highstreet-Gläubiger am 28. Juli 2010 in London erfolgen können.
„Der Gläubigerausschuss, der Investor Berggruen und die Insolvenzverwaltung sind sich einig, dass wir es Mitarbeitern, Lieferanten und selbstverständlich auch den Kunden schuldig sind, alle Chancen für den Vollzug des Kaufvertrags zu nutzen", so Görg. „Die Belegschaft von KARSTADT leistet unter den erschwerten Bedingungen öffentlich geführter Debatten und Kampagnen Außerordentliches. Auch im Monat Juni liefen die Geschäfte besser als ursprünglich geplant – obwohl wir immer noch im Insolvenzverfahren sind."
Dieser wirtschaftliche Erfolg und das Engagement müsse „allen Beteiligten in diesem komplexen Verfahren Ansporn sein, sich im Interesse der Beschäftigten, der Gläubiger und im eigenen Interesse auf eine nachhaltige Lösung zu verständigen", sagte Görg.
Die Versammlung der Insolvenzgläubiger von KARSTADT hatte im November 2009 auf Antrag des Vertreters der Vermieter die nachhaltige Fortführung von KARSTADT beschlossen. Im April 2010 hatte die Gläubigerversammlung dann nach erfolgreichem Weihnachtsgeschäft 2009/2010 mit überwältigender Mehrheit dem Insolvenzplan zugestimmt. Nach Beschluss des Gläubigerausschusses wurde am 8. Juni 2010 der Kaufvertrag unterschrieben. Jeder der drei Bieter hätte die aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrages verhandeln, lösen und umsetzen müssen.
„Nach den Erfahrungswerten der vergangenen Wochen und Monate lassen wir den Beteiligten nach der Versammlung am 28. Juli in London ausreichend Zeit, die Beschlüsse vertraglich umzusetzen und zu notifizieren", erklärte Görg.