EuGH stärkt (vermeintlich?) die Rechte des Handelsvertreters (EuGH, Urteil vom 26.03.2009, C -348/07)
17.09.2009
[] Sachverhalt: Der EuGH hatte auf Vorlage durch das Landgericht Hamburg über zwei Rechtsfragen zum Handelsvertreter-Recht zu entscheiden. Es ging um die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines gekündigten Tankstellen-Pächters. Dem EuGH vorgelegt wurde die Frage, ob (1) bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs Provisionsverluste des Handelsvertreters / Tankstellen-Pächters von vorneherein eine Obergrenze darstellen und (2) inwieweit bei der Berücksichtigung der Vorteile des Unternehmers auch die anderen Konzerngesellschaften (des Unternehmers) zufließenden Vorteile zu berücksichtigen sind.