[] Sachverhalt: Der EuGH hatte auf Vorlage durch das Landgericht Hamburg über zwei Rechtsfragen zum Handelsvertreter-Recht zu entscheiden. Es ging um die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines gekündigten Tankstellen-Pächters. Dem EuGH vorgelegt wurde die Frage, ob (1) bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs Provisionsverluste des Handelsvertreters / Tankstellen-Pächters von vorneherein eine Obergrenze darstellen und (2) inwieweit bei der Berücksichtigung der Vorteile des Unternehmers auch die anderen Konzerngesellschaften (des Unternehmers) zufließenden Vorteile zu berücksichtigen sind.
EuGH stärkt (vermeintlich?) die Rechte des Handelsvertreters (EuGH, Urteil vom 26.03.2009, C -348/07)
17.09.2009