Vor zehn Jahren, am 20. September 2015, trat Martin Winterkorn an die Öffentlichkeit heran, räumte eine Abgasmanipulation ein und versprach umfangreiche Aufklärung. Vorausgegangen war dem eine Notice of Violation der US-Umweltbehörde EPA mit Vorwürfen gegen die Volkswagen AG, Volkswagen Group of America, Inc. und der Audi AG vom 18. September 2015.
Bekanntermaßen waren die Folgen gravierend und traten rasant ein. Binnen kurzer Zeit brach der Aktienkurs ein und durchbrach die Marke von 100 Euro nach unten hin – fast eine Kurshalbierung. Anfängliche Schadensschätzungen korrigierten Experten rasch von 6,5 Milliarden Euro auf 30 Milliarden Euro. Einschätzungen, die sich nach den aktuellen Berechnungen (etwa 33 Milliarden Euroa) als nahezu zutreffend erwiesen.
Langfristig war der Abgasskandal nicht nur prägend für die deutsche Wirtschaft, sondern auch für den kollektiven Rechtsschutz, also rechtliche Instrumente der Art einer Sammel- oder Verbandsklage, mit denen viele Betroffene gemeinsam als Einheit gegen ein Unternehmen oder einen Staat Rechte geltend machen. Abzugrenzen sind Verbandsklagen von Massenindividualklagen, bei denen eine Vielzahl von Betroffenen aufgrund des gleichen oder eines ähnlich gelagerten Sachverhaltes Klage erheben. Der Dieselskandal setzte die Politik unter Druck die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes voranzutreiben. Zehn Jahre danach ist daher auch eine Bestandsaufnahme des kollektiven Rechtsschutzes und ein Rückblick auf dessen Entwicklung in Deutschland geboten.
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