Entgeltgleichheit in der betrieblichen Altersversorgung: Handlungsbedarf für Arbeitgeber und Versorgungsträger

27.11.2025

In einem aktuellen Gastbeitrag „Entgeltgleichheit in der betrieblichen Altersversorgung“ in der Personalwirtschaft analysieren unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Burkhard Fabritius und Sandra Felicia Schramm die weitreichenden Folgen des europäischen Entgeltgleichheitsanspruchs für Unternehmen, insbesondere mit Blick auf bestehende Versorgungssysteme. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) sowie aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stärken das Gebot der gleichen Vergütung zwischen den Geschlechtern. Oft unterschätzt wird dabei, dass sich der Anspruch auf Entgeltgleichheit nicht nur auf das laufende Gehalt, sondern auf sämtliche Entgeltbestandteile erstreckt, und damit auch die betriebliche Altersversorgung.

Für Arbeitgeber bedeutet dies: Beschäftigten mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit ist im Versorgungssystem nicht nur ein gleichberechtigter Zugang zu gewähren, sie haben zudem Anspruch auf gleich hohe Beiträge innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems. Darüber hinaus unterliegt auch die spätere Betriebsrente selbst dem Entgeltgleichheitsgebot.  Bereits der Hinweis auf einen sogenannten „Vergleichsrentner“ kann eine vermutete Diskriminierung begründen.  Die Widerlegung dieser Vermutung gestaltet sich häufig schwierig, nicht zuletzt aufgrund unzureichender Dokumentation historischer Entscheidungsgrundlagen. 

Der Gastbeitrag zeigt: Unternehmen sollten die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zum Anlass nehmen, ihre Systeme umfassend zu prüfen, Dokumentationen nachzuschärfen und ihre betriebliche Altersversorgung rechtssicher weiterzuentwickeln.

Den gesamten Gastbeitrag lesen Sie hier.

Personalwirtschaft.de

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