Digitalisierungsrichtlinie II – weitere Harmonisierung der digitalen Zusammenarbeit

Berlin, 28.04.2023

Die EU-Kommission hat im März 2023 einen weiteren Vorschlag zur Ausweitung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht präsentiert. Danach soll innerhalb der EU ein weiterer Schritt zur Harmonisierung grenzüberschreitender Unternehmensaktivitäten hergestellt und der Registerzugang in der gesamten EU verbessert werden. Der wesentliche Inhalt des Vorschlags lässt sich dabei wie folgt zusammenfassen:

Grundsatz der einmaligen Erfassung  

Künftig wird es für grenzüberschreitend tätige Unternehmen entbehrlich sein, in weiteren Mitgliedstaaten erneut die erforderlichen Unterlagen zur Gründung einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung vorzulegen. Über das neu eingeführte EU-weite BRIS (Business Registers Interconnection System) sollen sämtliche erforderliche Unterlagen aus dem Heimat- Mitgliedstaat übermittelt werden.

EU-Gesellschaftszertifikat

Nach der Richtlinie soll es zudem in Zukunft ein analog und elektronisch verfügbares Zertifikat mit allen wesentlichen Informationen des betreffenden Unternehmens in allen mitgliedstaatlichen Sprachen geben. Dieses soll als Existenz- und Vertretungsnachweis innerhalb der EU gelten.

Verknüpfung BRIS mit Insolvenz- und Transparenzregister

Künftig soll der EU-weite Unternehmensregister (BRIS) mit dem Transparenz- und Insolvenzregister verbunden werden. Hiermit wird eine Suche für in der EU ansässige Unternehmen deutlich erleichtert.

Erweiterung von Registerinhalten 

Für die gesamte EU wird die Offenlegung von Informationen über Personengesellschaften zwingend vorgegeben. Ferner sind konzernbezogene Informationen einschließlich einer Konzernübersicht offen zu legen. Kapitalgesellschaften sollen außerdem ihrer Hauptverwaltung und Hauptniederlassung offenlegen, wenn sich diese sich nicht im Mitgliedsstaat des Satzungssitzes befindet.

Standardisierung EU-Vollmacht und Formalitäten

Schließlich soll eine mehrsprachige EU-Mustervollmacht eingeführt werden, mit welcher in digital beglaubigter Form Bevollmächtigte zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt werden können. Die entsprechende Vollmacht soll im Unternehmensregister hinterlegt und für Dritte einsehbar sein. Zudem sollen künftig Formalitäten hinsichtlich der Anerkennung von Dokumenten entfallen, etwas die Einholung einer Apostille oder beglaubigte Übersetzungen von Gesellschaftsunterlagen.   

Ausblick

Die weitere Harmonisierung und Vereinheitlichung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs mit Unternehmen innerhalb der EU ist sehr zu begrüßen. Insbesondere die digitale Vernetzung der Unternehmensregister und wechselseitige Anerkennung von Dokumenten ohne weitere Formalitäten wäre ein großer Meilenstein. Es bleibt zu hoffen, dass die Richtlinie möglichst zügig und ohne größere Ausnahmebestimmungen umgesetzt wird.

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