Umgang mit Zinserträgen aus Kundenguthaben bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten

29.04.2025

Geld „arbeiten“ zu lassen ist eine feine Sache. Für Banken gehört dies spätestens seit Erfindung des Girokontos im Italien des Spätmittelalters zum Kerngeschäft; sie verleihen es kurz-, mittel- oder langfristig und erwirtschaften selbst Zinsen mit den Einlagen ihrer Kunden. Dies gilt jedoch nach einem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht für deutsche Zahlungs- und E-Geld-Institute. Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob ein solches „Zinsziehungsverbot“ für diese Institute vor dem Gesetz Bestand hat.

Recht der Zahlungsdienste | 1.2025 | S. 28 - 35

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung