[] Am 3. März 2010 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen die Förderung der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.
Heutiger Stand der Solarenergie
Im Vergleich zu den anderen Erneuerbaren Energien hat gerade die Solarenergie das größte Ausbau- und Kostensenkungspotenzial. Der Markt hat sich im vergangenen Jahr unvorhergesehen dynamisch entwickelt. Durch technische Fortschritte und eine Optimierung in der Anlagenproduktion sinken die Kosten für Anlagen kontinuierlich. Darüber hinaus kam es zu einer Preissenkung durch verstärkten Wettbewerb zwischen den Anbietern. Diese starke Preissenkung wurde insbesondere auch durch den Ausbau der Produktionskapazitäten und einem Rückgang der Nachfrage auf den internationalen Märkten verursacht.
Die bisher im EEG vorgesehenen Vergütungen für Strom aus Solarenergie erweisen sich vor diesem Hintergrund als zu hoch, weswegen die Bundesregierung die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklungen anpassen will. Gleichzeitig soll auch die Zielmarke für den Ausbau der Solarenergie an den dynamischen Ausbau angepasst werden und auf 3.000 Megawatt installierte Leistung im Jahr angehoben werden.
Einmalige Absenkungen
Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen die Vergütungen für Anlagen an oder auf Gebäuden zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abgesenkt werden. Bei Freiflächen soll die Absenkung 15 Prozent betragen, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung 11 Prozent.
Weitere Maßnahmen
Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen soll ab dem 1. Juli 2010 ganz entfallen. Dagegen sollen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwagen in die Förderung aufgenommen werden. Die Befristung der Förderung von Freiflächenanlagen bis einschließlich 2014 soll aufgehoben werden. Der Anreiz zum Eigenverbrauch des erzeugten Stroms soll für Anlagen mit einer Leistung bis 800 kW von 4 Cent/kWh auf 8 Cent/kWh erhöht werden.
Neuregelung der jährlichen Degression
Bisher konnte die Degression ausgehend von einem Niveau von 9 Prozent abhängig von der bei der Bundesnetzagentur registrierten Anlagenleistung um einen Prozentpunkt steigen oder sinken (§20 Abs.2a EEG). Diese Regelung soll nunmehr erweitert werden, um auch die jährliche Degression der Vergütungssätze an die Marktentwicklung anzupassen: Dabei bleibt die Degression bei einem Zubau von 2.500 – 3.500 MW konstant und beträgt weiterhin 9 Prozent. Je angefangener 1.000 MW Zubau, um die dieser Zielkorridor überschritten wird, steigt hingegen die Degression im Jahr 2011 um 2 und im Jahr 2012 um 3 Prozentpunkte. Liegt der Zubau unter 2.500 MW, sinkt die Degression in 500 MW-Schritten um jeweils 2,5 Prozent.
Vergleich zum Eckpunktepapier des BMU
Die Vorschläge der Bundesregierung decken sich teilweise mit denen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die am 20. Januar 2010 in einem Eckpunktepapier veröffentlicht wurden; in einigen Punkten weichen sie jedoch davon ab. Im Eckpunktepapier war eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze um 15 Prozent vorgesehen. Bei Dachanlagen hätten diese Regelungen zum 1. April 2010, bei Freiflächenanlagen zum 1. Juli 2010 greifen sollen. Der Vergütungssatz für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wäre dabei ebenfalls zum 1. Juli 2010 zusätzlich um weitere 10 Prozent, d.h. insgesamt um 25 Prozent abzusenken gewesen. Beim Eigenverbrauch sollte keine einmalige Absenkung des Vergütungssatzes erfolgen. Im Ergebnis sollte die Vergütung für den Eigenverbrauch, in dessen Rahmen Kosten für Bezugsstrom ganz oder teilweise entfallen, gegenüber der Einspeisevergütung statt um bisher ca. 4 Cent/kWh demnächst um ca. 10 Cent/kWh höher sein.
Fazit
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen im EEG sollen eine Basis für einen dynamischen, aber nachhaltigen Ausbau der Solarenergie in Deutschland gewährleisten und gleichzeitig die eingetretene Überforderung abbauen. Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelungen zur Erreichung dieser Ziele beitragen werden.