Sehr geehrte Damen und Herren,
auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie die Ausgabe
02/2014 des GÖRG-Newsletters Immobilienwirtschaftsrecht:
Der BGH hat vor wenigen Monaten entschieden, dass bei einem Grundstückskauf Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. wegen Mangelbeseitigungskosten) auf den Verkehrswert oder 200% des mangelbedingten Minderwerts begrenzt sein können. Mit diesem Urteil setzen wir uns im ersten Artikel des Newsletters auseinander. Im Anschluss geht es um eine Gerichtsentscheidung, nach der die widerspruchslose Entgegennahme eines Baubesprechungsprotokolls zu einer konkludenten Vertragsänderung führen kann. Der dritte Beitrag befasst sich mit der rechtlich bedeutsamen Einordnung eines sog. Mischmietverhältnisses, bei dem Wohnen und gewerbliche Nutzung im Rahmen eines Mietvertrages erfolgen.
Es folgt ein Update zur vorherigen Ausgabe: Entgegen der dort besprochenen Entscheidung des OLG Hamm soll es nach der Auffassung des BGH regelmäßig doch zu einem Entfallen der Courtagepflicht führen, wenn der beurkundete Kaufpreis um mehr als 43% unter dem ursprünglichen Angebotspreis des Maklers lag. Abgerundet wird die Ausgabe schließlich mit einem Überblick zu den Neuerungen der zum 01. Mai 2014 in geänderter Form in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung.