Dutch Desk

Wir stellen unsere Expertise grenzüberschreitend in Ihren Dienst.

Als Nachbarstaaten kooperieren Deutschland und das Königreich der Niederlande auf politischer, kultureller und besonders auf wirtschaftlicher Ebene sehr eng. Das wird schon daran erkennbar, dass die Niederlande im Ranking der deutschen Außenwirtschaftsinteressen regelmäßig im Fokus stehen. Und Deutschland ist umgekehrt auch für die Niederlande seit Jahrzehnten der wichtigste Handelspartner.

Gute Nachbarn, wichtige Partner.

Besser beraten – in beiden Rechtssystemen

Der intensive grenzüberschreitende Austausch zwischen deutschen und niederländischen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern erzeugt einen hohen Bedarf an qualifizierter Beratung in beiden Rechtssystemen. Wir bei GÖRG haben darum schon 2007 ein eigenes Dutch Desk am Standort Köln etabliert, ein Team von mittlerweile sechs niederländischsprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, das sich auf die Vertretung niederländischer Unternehmen in Deutschland spezialisiert hat.

Unser Dutch Desk nimmt in Zusammenarbeit mit einem seit Jahren etablierten Netzwerk führender niederländischer Kanzleien zudem die rechtlichen Interessen deutscher Unternehmen in den Niederlanden wahr. Durch die darüber hinaus sehr enge Zusammenarbeit mit den knapp 300 Kolleginnen und Kollegen aller übrigen GÖRG Standorte kann das Dutch Desk unsere Mandanten bei allen Aktivitäten in Deutschland und den Niederlanden immer bestmöglich rechtlich unterstützen.

Hier finden Sie unsere aktuelle Broschüre Dutch Desk.

Know-how, das verbindet:
unser Dutch Desk Beratungsspektrum

Arbeitsrecht

Wir beraten niederländische Unternehmen zu allen Fragen des deutschen Arbeitsrechts und vertreten sie vor deutschen Arbeitsgerichten. Neben den täglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen befassen wir uns mit arbeitsrechtlichen Restrukturierungen, insbesondere mit der Gestaltung sowie Umsetzung arbeitsrechtlicher Betriebsänderungen, und beraten zu Fragen des Betriebsübergangs. Zudem begleiten und beraten wir niederländische Unternehmen arbeitsrechtlich bei der Übernahme deutscher Betriebe und Unternehmen – von der arbeitsrechtlichen Due Diligence über die Verhandlung der arbeitsrechtlichen Regelungen des Kauf- und Übertragungsvertrages bis zur Gestaltung von Betriebsänderungen aufgrund des Erwerberkonzepts sowie zur arbeitsrechtlichen Abwicklung der Übernahme.

Unsere Schwerpunkte sind u. a.:

  • Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Prozessführung, insbesondere Kündigungsschutz
  • Arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, einschließlich Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Betriebsübergang einschließlich Outsourcing
  • Arbeitsrecht bei Unternehmenskauf und Umwandlung, einschließlich Due Diligence und Betriebsänderungen nach Erwerberkonzept
  • Mitbestimmung und Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht, Gestaltung und Verhandlung von Tarifverträgen
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung, Contractual Trust Arrangements (CTAs)

Banking & Finance

Unsere Banking & Finance-Experten beraten niederländische Mandanten zu allen Fragen des Bank- und Finanzrechts. Unsere Mandanten – z. B. Kreditinstitute und Finanzinvestoren aus den Niederlanden – profitieren dabei auch von unserer umfangreichen Erfahrung bei der erfolgreichen Prozessführung für Kreditinstitute.

Unsere Leistungen umfassen u. a.:

  • Nationale und internationale Finanzierungen aller Art
  • Dokumentation von Kreditsicherheiten
  • Legal Opinions zu deutschem und niederländischem Recht
  • Restrukturierung von Finanzierungen
  • Allgemeines Bankrecht einschließlich Bankvertragsrecht und Wertpapierrecht
  • Prozessführung für und zwischen Banken, einschließlich komplexer Großverfahren
  • Bankaufsichtsrecht
  • Corporate Governance und Compliance im Finanzsektor
  • Investment- und Kapitalanlagerecht

Corporate und M&A

In den beiden klassischen Aufgabenbereichen der Sozietät, Corporate und M&A, beraten unsere Anwältinnen und Anwälte des Dutch-Desks regelmäßig niederländische Unternehmen und Investoren zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – etwa zur Gründung einer GmbH oder zur Vereinbarung eines Joint Ventures. Zudem beraten wir umfassend und kompetent zu Unternehmenskäufen oder -verkäufen mit deutschen Zielgesellschaften.

Wir unterstützen Sie u. a. in puncto:

  • Gründung von Unternehmen jeder Rechtsform (z. B. Aktiengesellschaft und GmbH)
  • „Corporate Housekeeping“
  • Joint Ventures
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Um- und Restrukturierung von Unternehmen
  • Konflikte zwischen Anteilseignern
  • Corporate Governance
  • Compliance und interne Ermittlungen
  • Vorstands- und Geschäftsführerhaftung
  • Corporate Litigation und Schiedsverfahren
  • Notarielle Dienstleistungen (Frankfurt am Main und Berlin)
  • Steuerliche Fragen

Energiesektor

Der deutsche Energiesektor befindet sich in einer Umbruchsphase, in der sich die Marktteilnehmer mit stetig wandelnden technologischen und regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen. Wir beraten niederländische Energieversorgungsunternehmen, Projektentwickler, Hersteller und Investoren beim Erwerb und bei der Realisierung von Energieprojekten in Deutschland. Wir unterstützen ebenso niederländische Energiehändler und Unternehmen der stromintensiven Industrie mit Niederlassungen in Deutschland dabei, sich in diesem stetig wandelnden regulatorischen Umfeld sicher zu bewegen.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:

  • Realisierung von großen Investitionsprojekten in der Energiewirtschaft, insbesondere von fossilen Großkraftwerken sowie Offshore- und Onshore-Windparks und Solarparks
  • M&A-Transaktionen in der Energiewirtschaft (Asset und Share Deal)
  • Finanzierung von Energieprojekten
  • Begleitung im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Begleitung von EU-Ausschreibungen
  • Netzanschlussregulierung, Netzzugangsregulierung und Regulierung von Netzentgelten in der Strom und Gaswirtschaft
  • Anschluss- und Vergütungspflicht, Förderfähigkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, Dauer und Höhe von Einspeisevergütungen, Begleitung im Ausschreibungsverfahren
  • Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG
  • Energiewirtschaftliche Verträge (Strom-, Gas- und [Fern-]Wärmelieferungen, Speicherbewirtschaftung und -vermarktung, Direktvermarktung)
  • Begleitung und Ausarbeitung von Contracting-Modellen, Mieterstrommodellen und Eigenversorgerlösungen
  • Beratung zur energiewirtschaftlichen Optimierung (Energiebezug, Eigenerzeugung, Asset Management, Netzentgelte, Energieeffizienz, Energiemanagement, Energie-/Stromsteuer)
  • Entwicklung von Speicherlösungen und Optimierung von Speicherkonzepten
  • Energiehandel, Regelenergievermarktung, Emissionshandel, Handel mit Herkunftsnachweisen
  • Förderfähigkeit von KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetzen beziehungsweise Wärme- und Kältespeichern, Belastungsausgleich nach dem KWKG, Begrenzung des KWKG-Aufschlags
  • Vertretung vor (Regulierungs-)Behörden sowie vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten
  • Messstellenbetrieb und Smart Meter Rollout

Handelsrecht

Die deutsch-niederländischen Handelsbeziehungen haben enorme Bedeutung für viele Unternehmen in beiden Ländern. Basierend auf langjähriger Erfahrung berät GÖRG Handelspartner dies- und jenseits der Grenze – vor allem Großunternehmen mit länderübergreifenden und komplexen Handelsbeziehungen – bei der Vertragsgestaltung nach deutschem Recht sowie bei der Durchsetzung handelsrechtlicher Ansprüche auch vor deutschen Gerichten.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

  • Nationales und internationales Vertragsrecht
  • Gestaltung von Rahmenverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung
  • Abwehr streitiger Ansprüche
  • Entwurf internationaler handelsrechtlicher Vereinbarungen
  • Produkthaftungsfälle und Handelsregisterangelegenheiten
  • Rechtliche Ausgestaltung des kaufmännischen Geschäftsbetriebs
  • UN Kaufrecht (CISG) sowie internationales Privatrecht und internationale Zuständigkeit von Gerichten

Immobilienwirtschaftsrecht

Wir unterstützen niederländische Unternehmen in allen Kerngebieten des Immobilienwirtschaftsrechts – so bei Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierungen und bei Projektentwicklungen im Bau und Anlagenbaurecht. Zudem beraten wir im Rahmen von Infrastrukturprojekten, im Architekten- und Ingenieurrecht, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie zu Spezialimmobilien.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Immobilientransaktionen wie Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Immobilien-Portfolios, Due Diligence
  • Immobilienfinanzierungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen, Bauträgerverträgen oder Erbbaurechtsverträgen
  • Projektentwicklung, insbes. Strukturierung sowie Erwerb der Immobilie und Schaffung des Baurechts inkl. Baugenehmigung
  • Abschluss von Projektentwicklungs- und Projektmanagementverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen, GÜ- und GU-Verträgen usw.
  • Infrastrukturprojekte
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen
  • Veräußerung von Immobilien mit gleichzeitiger Rückanmietung (Sale-and-Lease-Back)
  • Gestaltung von Mietgarantie- und Generalmietverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
  • Spezialimmobilien (z. B. Flughäfen, Hotels, Shoppingcenter, Logistik-Immobilien, Bürohochhäuser, Industrieanlagen, Kraftwerke, Wind- und Solarenergieparks)
  • Gestaltung von Maklerverträgen
  • Beratung zu maklerrechtlichen Fragen
  • Notarielle Dienstleistungen (in Berlin und Frankfurt am Main): u. a. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge, Wohnungseigentumsrecht, Bestellung von Grundschulden
  • Prozessführung

Insolvenzrecht und Restrukturierung

GÖRG ist deutschlandweit führend im Bereich Insolvenzrecht und Restrukturierung. Wir begleiten und beraten insolvente oder insolvenzgefährdete Unternehmen im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren mit dem Ziel der Sanierung. Unsere renommierten Experten werden zudem in grenzüberschreitenden Verfahren gerichtlich als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Im Bereich Insolvenz und Restrukturierung hat GÖRG viele Berührungspunkte zu den Niederlanden. So beraten wir niederländische Unternehmen mit insolvenzgefährdeten Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Deutschland und stellen für Eigenverwaltungsverfahren unser umfassendes Know-how zur Verfügung.

Im Bedarfsfall greifen wir auf ein umfangreiches Netzwerk aus niederländischen Verwaltern und Restrukturierungsexperten zurück, mit denen wir professionell und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um optimale Bedingungen für die reibungslose Abwicklung deutsch-niederländischer Insolvenzverfahren und für die erfolgreiche Sanierung zu schaffen. In deutschen Insolvenzverfahren beraten wir zudem niederländische Gläubiger – z. B. bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder bei Anfechtungen.

Unsere Beratungsleistungen umfassen:

  • Eigenverwaltungs- und Insolvenzverfahren sowie europäisches und internationales Insolvenzrecht
  • Außergerichtliche Restrukturierung
  • Reorganisation/Sanierung
  • Übertragende Sanierung
  • Fortführung und Verwertung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen
  • Restrukturierung komplexer Unternehmensgruppen
  • Vorinsolvenzliche Sanierungsberatung
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Gläubigern im Rahmen von Insolvenzverfahren (Prüfung von Insolvenzplänen, Forderungsdurchsetzung, Abwehr von Anfechtungsansprüchen, Durchsetzung von Beteiligungsrechten)
  • Beratung von Gläubigern bei leistungsgestörten und ausfallgefährdeten Finanzierungen

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