
Dutch Desk
Wir stellen unsere Expertise grenzüberschreitend in Ihren Dienst.
Wir stellen unsere Expertise grenzüberschreitend in Ihren Dienst.
Als Nachbarstaaten kooperieren Deutschland und das Königreich der Niederlande auf politischer, kultureller und besonders auf wirtschaftlicher Ebene sehr eng. Das wird schon daran erkennbar, dass die Niederlande im Ranking der deutschen Außenwirtschaftsinteressen regelmäßig im Fokus stehen. Und Deutschland ist umgekehrt auch für die Niederlande seit Jahrzehnten der wichtigste Handelspartner.
Gute Nachbarn, wichtige Partner.
Der intensive grenzüberschreitende Austausch zwischen deutschen und niederländischen Geschäftspartnern erzeugt einen hohen Bedarf an qualifizierter Beratung in beiden Rechtssystemen. Wir bei GÖRG haben darum schon 2007 ein eigenes Dutch Desk am Standort Köln etabliert, ein Team von mittlerweile sechs niederländischsprachigen Rechtsanwälten, das sich auf die Vertretung niederländischer Unternehmen in Deutschland spezialisiert hat.
Unser Dutch Desk nimmt in Zusammenarbeit mit einem seit Jahren etablierten Netzwerk führender niederländischer Kanzleien zudem die rechtlichen Interessen deutscher Unternehmen in den Niederlanden wahr. Durch die darüber hinaus sehr enge Zusammenarbeit mit den knapp 300 Kollegen aller übrigen GÖRG Standorte kann das Dutch Desk unsere Mandanten bei allen Aktivitäten in Deutschland und den Niederlanden immer bestmöglich rechtlich unterstützen.
Hier finden Sie unsere aktuelle Broschüre Dutch Desk.
Wir beraten niederländische Unternehmen zu allen Fragen des deutschen Arbeitsrechts und vertreten sie vor deutschen Arbeitsgerichten. Neben den täglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen befassen wir uns mit arbeitsrechtlichen Restrukturierungen, insbesondere mit der Gestaltung sowie Umsetzung arbeitsrechtlicher Betriebsänderungen, und beraten zu Fragen des Betriebsübergangs. Zudem begleiten und beraten wir niederländische Unternehmen arbeitsrechtlich bei der Übernahme deutscher Betriebe und Unternehmen – von der arbeitsrechtlichen Due Diligence über die Verhandlung der arbeitsrechtlichen Regelungen des Kauf- und Übertragungsvertrages bis zur Gestaltung von Betriebsänderungen aufgrund des Erwerberkonzepts sowie zur arbeitsrechtlichen Abwicklung der Übernahme.
Unsere Schwerpunkte sind u. a.:
Unsere Banking & Finance-Experten beraten niederländische Mandanten zu allen Fragen des Bank- und Finanzrechts. Unsere Mandanten – z. B. Kreditinstitute und Finanzinvestoren aus den Niederlanden – profitieren dabei auch von unserer umfangreichen Erfahrung bei der erfolgreichen Prozessführung für Kreditinstitute.
Unsere Leistungen umfassen u. a.:
In den beiden klassischen Aufgabenbereichen der Sozietät, Corporate und M&A, beraten unsere Dutch-Desk-Anwälte regelmäßig niederländische Unternehmen und Investoren zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – etwa zur Gründung einer GmbH oder zur Vereinbarung eines Joint Ventures. Zudem beraten wir umfassend und kompetent zu Unternehmenskäufen oder -verkäufen mit deutschen Zielgesellschaften.
Wir unterstützen Sie u. a. in puncto:
Der deutsche Energiesektor befindet sich in einer Umbruchsphase, in der sich die Marktteilnehmer mit stetig wandelnden technologischen und regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen. Wir beraten niederländische Energieversorgungsunternehmen, Projektentwickler, Hersteller und Investoren beim Erwerb und bei der Realisierung von Energieprojekten in Deutschland. Wir unterstützen ebenso niederländische Energiehändler und Unternehmen der stromintensiven Industrie mit Niederlassungen in Deutschland dabei, sich in diesem stetig wandelnden regulatorischen Umfeld sicher zu bewegen.
Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:
Die deutsch-niederländischen Handelsbeziehungen haben enorme Bedeutung für viele Unternehmen in beiden Ländern. Basierend auf langjähriger Erfahrung berät GÖRG Handelspartner dies- und jenseits der Grenze – vor allem Großunternehmen mit länderübergreifenden und komplexen Handelsbeziehungen – bei der Vertragsgestaltung nach deutschem Recht sowie bei der Durchsetzung handelsrechtlicher Ansprüche auch vor deutschen Gerichten.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
Wir unterstützen niederländische Unternehmen in allen Kerngebieten des Immobilienwirtschaftsrechts – so bei Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierungen und bei Projektentwicklungen im Bau und Anlagenbaurecht. Zudem beraten wir im Rahmen von Infrastrukturprojekten, im Architekten- und Ingenieurrecht, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie zu Spezialimmobilien.
Unsere Leistungen im Überblick:
GÖRG ist deutschlandweit führend im Bereich Insolvenzrecht und Restrukturierung. Wir begleiten und beraten insolvente oder insolvenzgefährdete Unternehmen im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren mit dem Ziel der Sanierung. Unsere renommierten Experten werden zudem in grenzüberschreitenden Verfahren gerichtlich als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Im Bereich Insolvenz und Restrukturierung hat GÖRG viele Berührungspunkte zu den Niederlanden. So beraten wir niederländische Unternehmen mit insolvenzgefährdeten Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Deutschland und stellen für Eigenverwaltungsverfahren unser umfassendes Know-how zur Verfügung.
Im Bedarfsfall greifen wir auf ein umfangreiches Netzwerk aus niederländischen Verwaltern und Restrukturierungsexperten zurück, mit denen wir professionell und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um optimale Bedingungen für die reibungslose Abwicklung deutsch-niederländischer Insolvenzverfahren und für die erfolgreiche Sanierung zu schaffen. In deutschen Insolvenzverfahren beraten wir zudem niederländische Gläubiger – z. B. bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder bei Anfechtungen.
Unsere Beratungsleistungen umfassen:
Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.