Daniel A. Weiß
Rechtsanwalt | Assoziierter Partner

Daniel A. Weiß berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Bank- und Bankaufsichtsrecht, Finanzierungen.
Schwerpunkte
Daniel A. Weiß ist spezialisiert im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Er berät schwerpunktmäßig inländische Kreditinstitute und Unternehmen bei Finanzierungsfragen. Im Rahmen der Prozessführung vertritt Daniel Weiß insbesondere Kreditinstitute in allen Fragen des Bank- und Sparkassenrechts. Dies u. a. zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Kredit- und Kreditsicherungsrecht (auch im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Bezügen), zur Verteidigung gegen Ansprüche aus Anlageberatung und im Zusammenhang mit Streitigkeiten im Zahlungsverkehr.
Im Gesellschaftsrecht begleitet Daniel Weiß Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Struktur- und Finanzierungsmaßnahmen, dies auch bei Reorganisation im Krisenfall. Hierbei ist er regelmäßig sowohl auf Seiten des Fremdkapitals, des Eigenkapitals als auch für Organe tätig.
Werdegang
Er ist Assoziierter Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann und war anschließend für eine deutsche Großbank im Risikocontrolling (Bereich Credit and Counterparty Risks) und im Unternehmensbereich Investmentbanking in Frankfurt am Main tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und einer wissenschaftlichen Mitarbeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei absolvierte er sein Referendariat in Frankfurt am Main mit Stationen in internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main und London.
Die Zulassung als Anwalt erfolgte 2012. Daniel Weiß hat zudem erfolgreich am Fachanwaltskurs für Bank- und Kapitalmarktrecht teilgenommen.