Secondment mit GÖRG

Ein Interview mit Robert Schindler über seine Erfahrungen in New York.

Robert Schindler

Erfahrungsbericht

Robert Schindler berät Unternehmen, Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren bei M&A und Private-Equity-Transaktionen in sämtlichen Fragen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts. Er entschied sich 2019 für ein durch GÖRG gefördertes Secondment in New York bei Baker & Hostetler LLP.


Ich hatte das Glück mein Secondment bei der amerikanischen Kanzlei Baker & Hostetler LLP in New York absolvieren zu können. Dort war ich für sechs Monate in dem Bereich M&A, speziell im Inboundgeschäft tätig. Da ich nicht den Bezug zu meinen laufenden Mandaten bei GÖRG verlieren wollte, war ich zu einem geringen Prozentsatz weiterhin für GÖRG tätig.
 

GÖRG bzw. die Partner Dr. Jens-Dietrich Mitzlaff und Dr. Marcus Herrmann haben mich aktiv bei der Suche nach einer internationalen Kanzlei unterstützt. Beide pflegen sehr gute Kontakte zu Baker & Hostetler LLP und zum dortigen Partner Christoph Lange. Herr Lange ist langjähriger Partner und unterstützt ausländische und insbesondere deutsche Mandanten bei M&A-Transaktionen und bei der Führung und Verwaltung ihrer Geschäfte in den USA.

Persönliche Ziele des Secondments

Die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Kanzlei kann dabei in den USA soweit gehen, dass ein Anwalt als sogenannter Secretary Organfunktionen bei einem Mandaten oder der amerikanischen Tochtergesellschaft übernimmt. Daneben spielt sich ein Großteil der anwaltlichen Beratung neben klassischen M&A-Transaktionen auch im Bereich Litigation ab. Auch Baker & Hostetler LLP hat eine starke Litigation-Abteilung.

Die Ziele meines Secondments lagen zum einen darin, freundschaftliche und professionelle Kontakte zu amerikanischen Kollegen aufzubauen und durch die Vernetzung die Basis für eine mögliche künftige Zusammenarbeit zu schaffen. Zum anderen war ich sehr daran interessiert, die Arbeitsweisen einer führenden amerikanischen Kanzlei mit meiner deutschen Kanzlei, sowie die jeweiligen M&A-Prozesse zu vergleichen.

Ich konnte mich glücklicherweise sehr gut in der neuen Kanzlei einleben. Hierbei half mir vor allem ein Senior Associate, der mich schnell in das bestehende Team miteingebunden hat und mich bei meinem Start in New York unterstützt hat. Er stand nicht nur bei fachlichen Fragen zur Verfügung sondern war auch nach kurzer Zeit mein erster Ansprechpartner in Bezug auf gemeinsame Aktivitäten am Wochenende, wie z.B. dem Besuch von Baseball-Spielen bis Restaurantbesuchen. Die Kommunikation mit den Kollegen war insgesamt sehr herzlich und unkompliziert und man kommt schnell mit vielen sympathischen Menschen in Kontakt.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Es war spannend zu erfahren, welche Unterschiede zwischen einer amerikanischen und deutschen Kanzlei herrschen. Die Arbeitsweisen in den USA sind teilweise kleinschrittiger und es wird unter zeitweise sehr hohem Zeitdruck gearbeitet. Hingegen haben die M&A-Prozesse in den USA große Ähnlichkeiten mit den deutschen Prozessabläufen. Es wird regelmäßig projektbezogen gearbeitet und auf das Know-how von Kollegen aus anderen Rechtsgebieten und unterschiedlichen Standorten zurückgegriffen.

Das standortübergreifende Arbeiten hat gerade in den USA eine besondere Relevanz, weil das Gesellschaftsrecht sich in den einzelnen Bundesstaaten deutlich unterscheiden kann. Allerdings haben die Prozesse in den USA meist einen deutlich höheren Umfang und die beteiligten Teams sind größer – so war zumindest mein Eindruck bei Baker & Hostetler LLP. Die fachgebietsübergreifende Arbeit war bei Baker & Hostetler LLP, genauso wie bei GÖRG sehr ausgeprägt, um immer auf die bestmögliche Expertise für eine Rechtsfrage zurückgreifen zu können. Letztlich überwiegen bei der Arbeit aber mehr die Gemeinsamkeiten als die Unterschiede.


Von GÖRG bin ich eine enge und persönliche Betreuung und Zusammenarbeit mit meinem zuständigen Partner gewöhnt – hingegen hielten sich die Partner in der amerikanischen Kanzlei teilweise eher im Hintergrund. Gerade bei GÖRG ist das Verhältnis/Quote zwischen Partner und Anwälten geringer und wir arbeiten in einem deutlich engeren Austausch zusammen, was mir persönlich mehr zusagt.


In der amerikanischen Kanzleiwelt wird eine ständige Verfügbarkeit der Anwälte erwartet, auch am Wochenende. Dies beeinflusst natürlich die persönliche Work-Life-Balance. Dennoch hatte ich die Chance in einer tollen Metropole zu leben und diese Zeit sinnvoll zu nutzen. Ich konnte die meisten Wochenenden nutzen, die Ostküste der USA und das vielfältige Kulturangebot New Yorks zu erkunden. GÖRG punktet im Vergleich mit einer niedrigeren Wochenarbeitszeit, sodass etwas mehr Zeit für das Privatleben bleibt. Die Arbeit ist aber in beiden Kanzleien sehr spannend und gewinnbringend. Da immer mehr Verträge auf Englisch abgeschlossen werden, ist ein halbes Jahr ausschließlich auf Englisch zu arbeiten, sehr hilfreich.


Meine Erwartungen an das Secondment wurden vollumfänglich erfüllt und ich würde mich jederzeit wieder für ein Secondment entscheiden. In erster Linie konnte ich meine Kenntnisse der anglo-amerikanischen Rechtspraxis und mein kulturelles Verständnis erweitern. Es bot mir die Möglichkeit über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und mein Know-how in einer internationalen Kanzlei unter Beweis zu stellen. Zudem bot es mir die Chance mein Netzwerk durch einige Experten des amerikanischen Rechts zu erweitern, mit denen ich heute noch regelmäßig im Austausch stehe.


Meine abschließender Empfehlung: Ich kann nur jedem, der die Möglichkeit dazu bekommt, raten ein Secondment im Ausland wahrzunehmen und offen auf die Menschen vor Ort zuzugehen. Mit einem gesunden Maß an Eigeninitiative Kommunikationsfreude wird man sich bald wie zuhause fühlen.
 

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