Nutzung eines Zahlungsauslösedienstes zur Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen im Lichte des Verbots der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Online-Glücksspielen in § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV (only available in German language)

Berlin, August 2020

"Nutzung eines Zahlungsauslösedienstes zur Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen im Lichte des Verbots der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Online-Glücksspielen in § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV" [Use of a payment initiation service to participate in unauthorised online gambling in the light of the prohibition of participation in payments in connection with unauthorised online gambling in Section 4 (1) sentence 2 GlüStV]

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