[] Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Pilotverfahren die Klage eines Spielhallenbetreibers gegen das von GÖRG vertretene Land Berlin um die Verfassungskonformität des Spielhallengesetzes Berlin vollumfänglich abgewiesen. Die Klägerin machte in dem Prozess zahlreiche angebliche formelle und materielle Verfassungsverstöße durch das Berliner Spielhallengesetz geltend. Das Verwaltungsgericht Berlin gab aber dem von GÖRG vertretenen Land Berlin Recht und konnte keine Verletzung von Gesetzgebungskompetenzen oder Grundrechten der Klägerin erkennen.
Durch die Spielhallengesetze der Bundesländer soll der massiven Verbreitung und örtlichen Konzentration von Spielhallen in deutschen Großstädten effektiv entgegengetreten werden. Die Gesetze enthalten regelmäßig Vorgaben zum Mindestabstand zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen, zur Höchstzahl der in einer Spielhalle zulässigen Spielgeräte, zu Sperrzeiten und der Ausgestaltung der Spielhallen sowie zum Spieler- und Jugendschutz. Das Spielhallengesetz Berlin trat als erstes Spielhallengesetz in Deutschland in Kraft, mittlerweile haben auch andere Bundesländer inhaltlich ähnliche Spielhallengesetze erlassen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist die erste Entscheidung eines deutschen Verwaltungsgerichts zu den ebenso umstrittenen wie komplexen verfassungsrechtlichen Fragen bei der Regulierung von Spielhallen. Die Entscheidung besitzt deshalb eine bedeutende Signalwirkung nicht nur für Berlin, sondern auch für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Spielhallengesetze anderer Bundesländer.
Urteil vom 15.02.2013 – VG 4 K 336.12
Vertretung des Landes Berlin
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
Dr. Marc Schüffner, Assoziierter Partner, Berlin
Vertretung der Klägerin
Gleiss Lutz, Stuttgart