Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Ziel ist es, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen – insbesondere im Hinblick auf Investitionen aus dem Infrastruktursondervermögen. Doch was bedeutet der Entwurf konkret für Kommunen?
Unsere Vergaberechtsexperten Dr. Heiko Hofmann und Alexander Pustal analysieren im Interview mit Der Neue Kämmerer die geplanten Änderungen und deren praktische Auswirkungen – von Gesamtvergaben über Nachhaltigkeitsvorgaben bis hin zu Reformen im Rechtsschutz.
Lesen Sie das ganze Interview hier: Reform des Vergaberechts: Das müssen Kommunen wissen.