Neuerungen bei der Kurzarbeit

31.07.2009

[] „Mit Kurzarbeit die Krise meistern" - unter diesem Slogan haben Bundesregierung und Gesetzgeber als Reaktion auf die anhaltende Wirtschaftskrise die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit erneut verbessert. Von der Krise betroffenen Unternehmen soll damit der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen erleichtert werden. Die mit Wirkung zum 1. Februar 2009 in Kraft getretenen Regelungen des „Konjunkturpakets II" wurden zum 1. Juli 2009 durch das sog. „Kurzarbeitergeld plus" ergänzt. Die überwiegend bis Ende des Jahres 2010 befristet geltenden Änderungen lassen sich wie folgt skizzieren:

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde für Arbeitnehmer, die im Jahr 2009 in Kurzarbeit gehen, auf 24 Monate verlängert.

Während der ersten sechs Monate der Kurzarbeit erstatten die Agenturen für Arbeit dem Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die auf die ausfallende Arbeitszeit entfallen. Als sog. „Kurzarbeitergeld Plus" werden diese Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Kalendermonat der Kurzarbeit gar in voller Höhe erstattet. Unternehmen, in denen seit dem 1. Januar 2009 Kurzarbeit durchgeführt wurde, können damit von der vollen Erstattung schon ab Juli 2009 profitieren.

Eine Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe kommt darüber hinaus schon ab dem ersten Monat der Kurzarbeit auch dann in Betracht, wenn mindestens 50 % der ausgefallenen Arbeitszeit zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.

Bislang konnte Kurzarbeitergeld nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass mindestens 1/3 der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von jeweils mehr als zehn Prozent des Monatsentgelts betroffen ist. Nunmehr wird auch Kurzarbeit für nur einzelne Arbeitnehmer oder Abteilungen von der Agentur für Arbeit gefördert, wenn für die betroffenen Mitarbeiter jeweils ein solcher Entgeltausfall nachgewiesen werden kann.

Für die Bemessung der Höhe des Kurzarbeitergelds, das zwischen 60 und 67 % des Nettoentgelts des betroffenen Arbeitnehmers beträgt, bleiben ab dem 1. Januar 2008 im Rahmen von kollektiven Beschäftigungssicherungsvereinbarungen durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit außer Betracht. Dem für die Berechnung des Kurzarbeitergelds maßgeblichen Umfang des Arbeitsausfalls wird in diesen Fällen die eigentlich geltende regelmäßige Arbeitszeit zugrunde gelegt, so dass eine betrieblich oder tariflich geltende Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes hat.

Zudem setzt die Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht mehr voraus, dass zuvor auf Arbeitszeitkonten negative Salden aufgebaut und so die Konten „ins Minus" gebracht werden müssen.

Schließlich kann Kurzarbeitergeld nun auch für Leiharbeitnehmer und befristet Beschäftigte uneingeschränkt gewährt werden.

Bewertung

Die vorgenommenen Änderungen erhöhen die Attraktivität der Kurzarbeit und lassen diese bei einem nur vorübergehenden Arbeitsausfall als gangbaren Weg zur Vermeidung eines Personalabbaus erscheinen. Insbesondere durch die zunächst hälftige, später aber volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, sowie die Möglichkeit auch nur einzelne Arbeitnehmer oder Abteilungen kurzarbeiten zu lassen, sind Anreize geschaffen worden, die Kurzarbeit verstärkt als Instrument zur Überbrückung der Krise zu nutzen.

Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten von
GÖRG verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Save Cancel OK Tracking ablehnen Datenschutzerklärung