Katja Maria Weiß
Rechtsanwältin | Assoziierte Partnerin

Katja Maria Weiß berät national und international tätige Unternehmen in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts. Sie vertritt Mandanten regelmäßig in Kartell-Schadensersatzverfahren vor Gerichten. Darüber hinaus berät sie zu Fragen der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle in Deutschland.
Tätigkeitsschwerpunkte
Katja Maria Weiß berät und vertritt Mandanten im deutschen und im europäischen Kartellrecht, insbesondere im Rahmen von kartellrechtlichen Schadensersatzverfahren und war hierbei an einer ganzen Reihe von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs beteiligt.
Daneben berät sie Mandanten bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Vertriebssystemen sowie der Strukturierung von Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationen zwischen Wettbewerbern. Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen berät Katja Maria Weiß nicht nur zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle, sondern ebenso zu Fragen der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle.
Beruflicher Werdegang
Katja Maria Weiß ist Assoziierte Partnerin bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Vor ihrem Eintritt bei GÖRG war sie als Rechtsanwältin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.
Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) an der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie an der Universität Kopenhagen absolvierte Katja Maria Weiß ihr Referendariat in Niedersachsen und Hamburg.
Ihre Zulassung als Anwältin erfolgte im Jahr 2016.
Mitgliedschaften und Auszeichnungen
- Studienvereinigung Kartellrecht e.V.