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10.07.2023
Pressemitteilungen | Handel und Dienstleistungen
GÖRG berät Franchise Brands beim...
Katja Maria Weiß berät und vertritt Mandanten im deutschen und im europäischen Kartellrecht, insbesondere im Rahmen von kartellrechtlichen Schadensersatzverfahren und war hierbei an einer ganzen Reihe von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs beteiligt.
Daneben berät sie Mandanten bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Vertriebssystemen sowie der Strukturierung von Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationen zwischen Wettbewerbern. Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen berät Katja Maria Weiß nicht nur zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle, sondern ebenso zu Fragen der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle.
GÖRG
Assoziierte Partnerin
Internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg
Rechtsanwältin
2016
Zulassung als Rechtsanwältin
Referendariat in Niedersachsen und Hamburg
Eberhard Karls Universität Tübingen sowie an der Universität Kopenhagen
Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)

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