„Wir müssen schauen, was ist in welchen Zeiträumen machbar zu welchem Preis“ – so Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) am 24. Juni 2025 beim Tag der Industrie auf die Frage, ob das Ziel Deutschlands, bis 2045 klimaneutral zu sein, nicht überambitioniert sei.
Eine stellvertretende Aussage für die Entwicklungen, die seit Amtsantritt des Bundeskabinetts unter Kanzler Merz (CDU) im Zusammenhang mit Deutschlands Weg zur Klimaneutralität zu beobachten sind: Es wird eine neue Debatte geführt über die Verbindlichkeit der im Koalitionsvertrag abgesteckten Klimaziele. Dies zeigen nicht zuletzt die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Entlastung bei klimaschädlichem Gas, die geplante „Abschaffung“ des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der erwartete Monitoringbericht zu einer möglichen Neuausrichtung der deutschen Energiepolitik.
Was ist an energiepolitischen Entwicklungen in der anstehenden Legislaturperiode zu erwarten?
Wo stehen wir?
Der Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 enthielt einige Bezugspunkte zu energiewirtschaftsrechtlichen Themen. Beispielsweise wurde die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ angekündigt. Eine rechtliche Verbindlichkeit lässt sich aus dem Koalitionsvertrag allerdings nicht ableiten.
Am 5. Juli 2025 begann die parlamentarische Sommerpause und sie dauert – trotz beschlossener Verkürzung – bis 8. September 2025. Das bedeutet für die Energiebranche, sich weiter in Geduld üben zu müssen.
Für uns bietet die parlamentarische Sommerpause eine Gelegenheit, kürzlich verabschiedete Regelungen darzustellen sowie insbesondere die energiewirtschaftlichen Themen, die ab Herbst auf der politischen Agenda stehen, genauer zu beleuchten.
Neuer Haushaltsentwurf: Abschaffung der Gasspeicherumlage
Rettungspaket für Gasheizer?
Die Gasspeicherumlage, die seit Herbst 2022 Bestandteil des Gaspreises ist, soll nach einem Haushaltsentwurf der Bundesregierung zum 1. Januar 2026 abgeschafft werden.[1] Die Umlage sollte dazu dienen, die Kosten zu decken, die den Gasspeicherbetreibern durch die Erfüllung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben zur Sicherstellung der Versorgung in Deutschland entstehen. Durch die Abschaffung der Umlage ist eine Senkung des Gaspreises zu erwarten.
Das Paradoxe: Die Abschaffung der Gasspeicherumlage „für alle“ soll mit Mitteln aus dem KTF ausgeglichen werden. Der KTF speist sich aus Einnahmen, die aus einer Verteuerung von Erdgas stammen, wie der CO2-Steuer. Ausgerechnet diese Einnahmen sollen nun zur Verbilligung genutzt werden. Entlastet werden auch nicht „alle“, sondern nur rund die Hälfte aller Haushalte: diejenigen, die mit Gas heizen.[2]
Voraussichtlich im September soll der Bundestag nun den Haushalt 2025 verabschieden und dann zur Zustimmung an den Bundesrat weiterleiten. Auch muss die Bundesregierung für die einzelnen Maßnahmen noch die entsprechenden rechtliche Regelungen auf den Weg bringen.
Der Streit um die Senkung der Stromsteuer
Dagegen ist das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben der Bundesregierung, die Stromsteuer zur Entlastung aller Verbraucher zu senken, nicht Gegenstand des neuen Haushaltsentwurfs.
Durch die angekündigte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kW, sollte eine Reduktion des Strompreises um insgesamt fünf Cent je Kilowattstunde (kWh) erreicht werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums würde eine Senkung der Stromsteuer für alle Verbaucher zu Mehrkosten von rund 5,4 Mrd. EUR für den Bundeshaushalt führen.[3]
Nunmehr ist eine Senkung nur noch für produzierende Unternehmen geplant – ein Verstoß gegen die zuvor im Koaltionsvertrag niedergeschriebenen Ankündigung. Dies ist auf breite Kritik gestoßen. Der Koalition wurde von vielen Seiten ein Wortbruch vorgeworfen.
Nach langen Verhandlungen des Koalitionsausschusses Anfang Juli ist klar: Union und SPD haben sich gegen eine baldige Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher entschieden; weitere Entlastungsschritte für diese Gruppe sind erst geplant, wenn hierfür die „notwendigen finanziellen Spielräume“[4] bestehen. Mit anderen Worten: Die umfassende Senkung der Stromsteuer bleibt vorerst aus.
Monitoringbericht der Bundesregierung
Mit Spannung erwartet wird der für September angekündigte Monitoringbericht der Bundesregierung, den Reiche dann im Bundestag vorstellen will. Dieser soll die Grundlage für die Neuausrichtung der deutschen Energiepolitik bilden. Offenbar erwägt die Koalition aus SPD und Union eine Verlangsamung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, weil Stromverbrauch und Netzausbau nicht hinterherkommen.
Vor Veröffentlichung des Berichts ist ein Austausch mit einer Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, dem Expertenrat für Klimafragen, den Übertragungsnetzbetreibern sowie der Bundesnetzagentur geplant. Eine kritische Überprüfung der Ergebnisse durch die Beteiligung von Klima- und Umweltverbänden soll nicht stattfinden, was – neben der Zusammensetzung des für den Bericht zuständigen Gremiums, dem eine Nähe zur fossilen Energiewirtschaft nachgesagt wird – Proteste auslöste.[5]
Stromgebotszonenaufteilung
Auch die Frage, ob die einheitliche Stromgebotszone Deutschland-Luxemburg in Zukunft aufgeteilt werden soll, beschäftigt nach wie vor die Branche. Kürzlich hat der Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) seinen „Bidding Zone Review“ veröffentlicht.
Was steht dahinter? Nach der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung[6] sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die Grenzen der bestehenden Gebotszonen auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Geprüft wurde dabei, ob andere Zuschnitte der derzeit bestehenden Preiszonen zu einer höheren Markteffizienz führen würden. Dazu wurden alternative Gebotszonenkonfigurationen für das Zieljahr 2025 technisch bewertet, basierend auf 22 Kriterien in vier Kategorien: Netzsicherheit, Markteffizienz, Stabilität/Robustheit der Gebotszonen sowie Energiewende.
Für Deutschland wurde die Aufteilung der einheitlichen Stromgebotszone in zwei bis fünf kleinere untersucht, in denen der Großhandelspreis dann unterschiedlich wäre. Allen Szenarien gemein ist eine deutliche Nord-Süd-Trennung. Das Ergebnis: eine Aufteilung der Gebotszone Deutschland-Luxemburg in fünf Strompreiszonen hätte den höchsten monetären Nutzen in Bezug auf die wirtschaftliche Effizienz.
Hintergrund ist, dass ein Strompreiszonensplit zwar regionale Preisunterschiede schaffen würde, dadurch aber Netzengpässe reduziert und Erneuerbare Energien effizienter genutzt werden könnten. Der Norden Deutschlands wäre mit seiner hohen Windenergieproduktion begünstigt, während der Süden mit hohem Stromverbrauch höhere Preise befürchten müsste. Gerade die dort ansässigen Industrien fürchten daher um ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Im Koalitionsvertrag wurde knapp festgestellt, dass eine einheitliche Zone beibehalten wird, obwohl nicht nur zahlreiche Thinktanks, sondern auch die – immerhin durch die Europäische Union (EU) mit dieser Aufgabe betraute – Agentur ACER[7] sowie ENTSO-E seit Jahren für eine Aufteilung plädieren. Dagegen bevorzugen Industrieverbände, vor allem aus Süddeutschland, aber auch Verbraucherschützer, die bestehende einheitliche Zone.
Sollten sich die EU-Staaten nicht bis Frühjahr 2026 auf eine Neuordnung der Zonen einigen können, entscheidet die EU-Kommission. In jedem Fall steht also eine Entscheidung an, die die Energielandschaft prägen wird.
EEG-Reform: Von Differenzverträgen bis zum geplanten Zubau von Gaskraftwerken
Ein weiteres zentrales Thema der kommenden Jahre: die anstehende Reform des EEG-Fördersystems. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben muss bis 2027 ein Mechanismus geschaffen werden, der zweiseitigen Differenzverträgen gleicht oder zumindest ähnlich wie diese die Rückzahlung von Übergewinnen vorsieht. Diesem komplexen Thema widmen wir in Kürze ein gesondertes Legal Update.
Dass es durch die EEG-Reform langfristig gelingen wird, die größte Besonderheit Erneuerbarer Energien – die wetter- und technologiebedingte Volatilität mit der Folge stark schwankender Preise und teurer Netzmaßnahmen – zu überwinden, darf aber bezweifelt werden. Deshalb betonte Bundeswirtschaftsministerin Reiche bei Amtsantritt, es würden wieder mehr Gaskraftwerke benötigt.[8] Diese seien steuerbarer und flexibler als die volatilen EE-Anlagen. Laut Reiche sollen deshalb „ganz schnell“[9] neue Ausschreibungen folgen, die einen Zubau von mindestens 20 GW unterstützen.
An der Umsetzbarkeit der Pläne gibt es indes erhebliche Zweifel: Denn der geplante Zubau ist nicht mit der Leitlinie der EU für Energiebeihilfen vereinbar. Danach müssen die Mitgliedsstaaten nachweisen, wie groß ihr Bedarf an neuen Kraftwerken ist, bevor sie genehmigt werden können. Dies war Reiches Vorgänger Habeck (Grüne) für 10 GW gelungen, von denen die Hälfte nach acht Jahren auf Wasserstoff hätte umgestellt werden müssen. Das sieht Reiches aktueller Plan nicht vor. Eine neue Einigung mit der EU ist ihr bislang nicht gelungen.
Solarspitzengesetz: Vergütungsstopp bei negativen Strompreisen
Ferner ist am 25. Februar 2025 das sog. „Solarspitzengesetz“[10] in Kraft getreten. Dessen Ziel ist es, volatile Erzeuger, insbesondere also PV-Anlagen, besser in das Versorgungssystem zu integrieren und zugleich die Netzstabilität zu verbessern. Das Gesetz enthält wichtige Neuregelungen für den Fall des Auftretens negativer Strompreise. Danach erhalten Betreiber von neuen EE-Anlagen keine Vergütung mehr, wenn sie Strom ins Netz einspeisen, während der Strompreis negativ ist. Im Jahr 2024 waren das etwa 457 Stunden. Solaranlagen mit intelligenten Messsystemen können in solchen Stunden fernsteuerbar abgeregelt werden. Die EEG-Vergütung wird in diesen Zeiten ausgesetzt. Stunden mit negativer Vergütungssperre werden jedoch an die 20 Jahre EEG-Laufzeit angehängt. Eigenverbrauch wird durch diese Regelung wichtiger. Eine PV-Anlage mit Speicherlösungen kann Strom zwischenspeichern und später nutzen. Intelligente Messsysteme und Steuerboxen helfen, Verluste zu vermeiden. Dynamische Stromtarife können zusätzlich genutzt werden, um Kosten zu reduzieren. Insgesamt soll so der Destabilisierung des Netzes durch überschüssigen Strom entgegengewirkt werden. Außerdem sollen so die Kosten für das Stromsystem insgesamt sinken.
Wärmewende
Auch in Sachen Wärmewende passiert gerade viel: Nachdem die Ampel mit der Kommunalen Wärmeplanung und dem GEG die zwei tragenden Säulen für die Wärmewende geschaffen hat, rüttelt die neue Regierung schon wieder heftig an einer davon.
Kommunale Wärmeplanung
Inzwischen haben bereits fünf Bundesländer[11] verbindliche Landesgesetze zur kommunalen Wärmeplanung erlassen; weitere Bundesländer sind in der Umsetzung oder haben – wie Hamburg und Berlin – freiwillige Vorschriften zur Wärmeplanung in ihre Klimaschutzgesetze aufgenommen, die aber keine verpflichtende Wärmeplanung darstellen.[12] Zuletzt wurde der bundesweite Stakeholder-Dialog zur Wärmeplanung abgeschlossen. Beteiligt waren Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft. Ermittelt wurde hier insbesondere bestehender Handlungsbedarf bei der Nutzung sowie (Wieder- und Weiter-) Verwendung von Erkenntnissen und Daten. So sollen Maßnahmen ergriffen werden, mit denen diese für die Kommunen vereinfacht bereitgestellt, sowie die Weiternutzung von erhobenen Wärmeplanungsdaten unbürokratisch ermöglicht werden können.
Der Ball liegt also erst einmal weiter bei den Kommunen, die ihre Planung vorantreiben müssen. Aber auch die Länder haben ihren Beitrag zu leisten, sie müssen die jeweiligen rechtlichen Grundlagen schaffen. Mit grundlegenden Gesetzesvorhaben auf Bundesebene ist dagegen vorerst nicht zu rechnen.
Geplante „Abschaffung“ des GEG
Die GEG-Novelle im Januar 2024 war eine der umstrittensten Maßnahmen der Ampel-Koalition. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb wörtlich angekündigt, man wolle „das Heizungsgesetz abschaffen“ und durch ein neues GEG ersetzen, das „technologieoffener, flexibler und einfacher“ ausgestaltet sein soll. Als zentrale Steuerungsgröße ist die CO2-Vermeidung vorgesehen.
Bei ihrem Amtsantritt stellte Bundeswirtschaftsministerin Reiche die Abschaffung des Betriebsverbots für Heizkessel in § 72 GEG in Aussicht. Das war einer der Hauptangriffspunkte der GEG-Novelle, da Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Umrüstungskosten fürchteten. Hier ist bereits eine konkrete Gesetzesänderung absehbar.
Die meisten Bundesländer warten die weiteren Entwicklungen noch ab; entsprechende landesrechtliche Regelungen zum neuen GEG sind jedenfalls noch nicht ersichtlich. Trotz der lauten Ankündigung einer „Abschaffung“ des GEG sind also – abgesehen von einer erhöhten Technologieoffenheit – bisher wenige inhaltliche Änderungen erkennbar.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat außerdem einen Gesetzesentwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz in die Länder- und Verbändeanhörung gebracht. Bereits im Vorjahr hatte die Ampelkoalition einen entsprechenden Entwurf vorgelegt; da dieser aber aus bekannten Gründen nicht mehr verabschiedet werden konnte, war die schnellstmögliche Ausarbeitung eines verbesserten Geothermie-Beschleunigungsgesetzes im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
In einem kürzlich veröffentlichten Legal Update hat GÖRG bereits ausführlich die Ziele sowie die geplanten Regelungen des neuen Gesetzesentwurfes beleuchtet.
Neuer EU-Beihilferahmen CISAF
Erst am 25. Juni 2025 hat die EU-Kommission den neuen Beihilferahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) angenommen. Er gilt bis zum 31. Dezember 2030 und ersetzt den seit 2022 geltenden befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF). Er ermöglicht den Mitgliedstaaten, Vorhaben in den Bereichen Erneuerbare Energien, Dekarbonisierung der Industrie und Auf- und Ausbau von Transformationstechnologien mit staatlichen Mitteln zu unterstützen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und sie bei der Transformation zu unterstützen. Der Rahmen wurde von der Bundeswirtschaftsministerin ausdrücklich begrüßt. Das BMWE will nun ein Konzept für einen Industriestrompreis vorlegen, um die Strompreise der Unternehmen weiter schnell zu senken.[13]
Umsetzung der RED III-Richtlinie
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Natur und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat am 19. Juni 2025 einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. Erneuerbare-Energien-Richtlinie, RED III) vorgelegt. Die nationale Umsetzungsfrist ist bereits am 21. Mai 2025 abgelaufen, da der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet werden konnte. Kern der Richtlinie ist die Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf 53 % bis 2040. Das bisherige Ziel war eine schrittweise Quotenhöhe von 25,1 % im Jahr 2030. Auch zu dieser Thematik hat GÖRG kürzlich ein umfassendes Legal Update veröffentlicht.
Ausblick
Neben den zuvor präsentierten Maßnahmen gibt es zahlreiche weitere rechtspolitische Themen, die die Energiewirtschaft in den kommenden Monaten auf Trab halten werden. So wurde am 3. Juli 2025 die Entscheidungsbegründung zum Kundenanlagen-Beschluss des BGH veröffentlicht. Wer gehofft hatte, diese würde vollends Klarheit bringen, dürfte enttäuscht worden sein; noch immer verbleiben einzelne offene Fragen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesetzgeber reagiert, beispielsweise mit einer Anpassung der Legaldefinition der „Kundenanlage“ im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In einem kürzlich veröffentlichten Legal Update haben wir die Entscheidung detailliert ausgewertet.
Die Umsetzung der skizzierten Maßnahmen erfordert flankierende Finanzierungsinstrumente - so erwartet es auch die Branche: Im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital soll – so sagt es bereits der Koalitionsvertrag – ein Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur aufgelegt werden.
Wir blicken gespannt auf den September, wenn das Parlament aus der Sommerpause zurückkehrt und die Bundeswirtschaftsministerin den Monitoringbericht zur Energiepolitik vorstellen. Dieser wird erste Weichen für die energiepolitische Agenda in der restlichen Legislaturperiode stellen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – wir unterstützen und beraten Sie gern.
[1] Vgl. Bundesregierung, Aktuelles – Energiepreise: Entlastungen für alle geplant, Mitteilung vom 26. Juni 2025, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/senkung-energiepreise-235852.
[2] Süddeutsche Zeitung vom 25. Juni 2025, abrufbar unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutschland-stromsteuer-gasspeicherumlage-kritik-reiche-li.3274491.
[3] Vgl. Tagesspiegel Background vom 2. Juli 2025, Energiekosten – Koalitionsausschuss berät über Stromsteuer.
[4] So Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach der Sondersitzung des Koalitionsausschusses zum Bundeshaushalt, vgl. Süddeutsche Zeitung vom 3. Juli 2025, abrufbar unter https://www.sueddeutsche.de/politik/stromsteuer-koalitionsausschuss-merz-klingbeil-erklaerung-verzicht-li.3278441.
[5] Tagesspiegel Background vom 17. Juli 2025, Klimaverbände müssen draußen bleiben.
[6] Verordnung (EU) 2017/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 158 vom 14.06.2019, S. 54-124).
[7] Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden.
[8] Tagesschau vom 9. Mai 2025, Reiche plant neue Gaskraftwerke, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gaskraftwerke-reiche-energiewende-kernenergie-neubau-100.html.
[9] So Reiche beim Ludwig-Erhard-Gipfel am Tegernsee am 9. Mai 2025, vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/gaskraftwerke-neubau-reiche-wirtschaft-kernkraft-100.html.
[10] Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vom 25. Februar 2025, BGBl. 2025 I Nr. 51.
[11] Thüringen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen.
[12] Vgl. Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, abrufbar unter https://www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/waermeplang-regulierung-bundeslaender.
[13] Vgl. BMWE, Pressemitteilung vom 25. Juni 2025.