Dr. Maxim Kleine berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Kartellrecht. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Kartellverfahren und Fusionskontrollverfahren. Er vertritt Mandanten regelmäßig in Bußgeldverfahren von Behörden und Gerichten und in Kartell-Schadensersatzverfahren vor Gerichten.
Dr. Maxim Kleine
Rechtsanwalt | Partner

Tätigkeitsschwerpunkte
Dr. Maxim Kleine berät national und international tätige Unternehmen in sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Sein Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Mandanten in Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission und den jeweils zuständigen Gerichten. Daneben berät er Mandanten bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Vertriebssystemen sowie bei der Strukturierung von Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationen zwischen Wettbewerbern und der Durchführung der dafür erforderlichen Fusionskontrollverfahren.
Zudem vertritt Dr. Maxim Kleine Mandanten in kartellrechtlichen Zivilschadensersatz- und Schiedsverfahren mit kartellrechtlichen Schwerpunkten. In diesem Zusammenhang hat er zu Gunsten seiner Mandanten eine Reihe von Grundsatzurteilen vor dem Bundesgerichtshof erstritten, in denen u. a. entschieden wurde, dass in Kartellschadensersatzverfahren kein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass Kartelle regelmäßig Schäden verursachen. Schließlich vertritt Dr. Maxim Kleine regelmäßig Mandanten in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission.
In den vergangenen Jahren war Maxim Kleine an einer Vielzahl von Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt beteiligt, die ein breites Spektrum von Branchen betrafen wie Eisenbahnschienen, Weichen, Kraftwerkinfrastruktur, Bier, Tapeten, Stahl, Außenfassadendämmung und Kontaktlinsen.
Beruflicher Werdegang
Dr. Maxim Kleine ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Vor seinem Eintritt bei GÖRG hat er als Partner die deutsche Kartellrechtspraxis einer internationalen Großkanzlei von Hamburg aus aufgebaut und geleitet. Zuvor war Dr. Maxim Kleine für eine andere führende deutsche Sozietät in Köln tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Göttingen und Leuven/ Belgien promovierte Dr. Maxim Kleine an der Georg-August Universität Göttingen zu einem Europa- und Verfassungsrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Georg Nolte zum Dr. iur. Im Anschluss an seine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen absolvierte er sein Referendariat in Hamburg mit Stationen in Wirtschaftskanzleien in Hamburg und Brüssel sowie mit einer Station bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Die Zulassung als Anwalt erfolgte 2006.
Mitgliedschaften und Auszeichnungen
- Studienvereinigung Kartellrecht
- Competition Litigation Society
- ABA Antirust Section
- Who’s Who Legal Competition 2020
- Who’s Who Legal Germany 2020
- Wirtschaftswoche
- Kanzleimonitor
- Juve
Lehrtätigkeiten und Vorträge
- Dr. Maxim Kleine publiziert regelmäßig zu kartellrechtlichen Themen und ist Mitherausgeber des führenden deutschen Newsdienstes "Newsdienst Compliance", der im Beck-Verlag, München, erscheint.