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Hospital Desk: Profitieren Sie von unserer umfassenden Krankenhausberatung

Ob rechtlich oder wirtschaftlich: Mit dem GÖRG Hospital Desk bieten wir Ihnen fachübergreifende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen zu allen Fragen rund um den Klinikbetrieb.

Kurz erklärt: Wofür steht der GÖRG Hospital Desk?

Turbulente Zeiten für Krankenhäuser, Kliniken und Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Wirtschaftlicher Druck, komplexe Regulatorik, Krankenhausreformen sowie der digitale Wandel stellen Träger vor große Herausforderungen. Neben dem originären Krankenhaus- und Medizinrecht betreffen die Themen zahlreiche weitere Rechtsgebiete – etwa Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Vergabe- und Haftungsrecht – die oftmals miteinander verknüpft sind. Auch Fragen zum Datenschutz und zur Compliance im Gesundheitswesen stellen sich häufig. Die von vielen Krankenhäusern betriebenen MVZ werfen weitere spezifische Rechtsfragen auf.

Mit dem GÖRG Hospital Desk bündeln wir unsere rechtliche und wirtschaftliche Expertise. Unser spezialisiertes Team berät Sie in allen relevanten Rechtsgebieten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Einrichtung zukunftsfähig auszurichten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sichere und effiziente Gesundheitsversorgung zu schaffen.

Wie Sie mit GÖRG Hospital Desk Chancen nutzen und Risiken minimieren

Neben dem Krankenhaus- und Medizinrecht beraten wir Sie umfassend in allen für Krankenhäuser und MVZ relevanten Rechtsfragen. Unsere Experten verfügen nicht nur über tiefes Fachwissen in ihren jeweiligen Rechtsgebieten, sondern auch über langjährige Branchenerfahrung und ein tiefes Verständnis  der Anforderungen und Abläufe im Gesundheitswesen.

Unser Team begleitet Sie in den Bereichen Gesellschafts-, Immobilien-, Vergabe- und Arbeitsrecht sowie bei Digitalisierung und regulatorischen Fragestellungen. Darüber hinaus profitieren Sie von unserer ausgewiesenen Expertise in der Restrukturierung und Sanierung insolventer oder insolvenzgefährdeter Unternehmen.

Stehen Sie mit Ihrer Klinik vor komplexen Herausforderungen? Mit unserer Krankenhausberatung vermeiden Sie Risiken, nutzen Chancen und erhalten praxisnahe Lösungen, die exakt auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

Hospital Desk: Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise

Wir unterstützen Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen in privaten, kirchlichen und öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern. Unsere Erfahrung deckt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht ab.

Arbeitsrecht im Krankenhaus unterscheidet sich stark von anderen Branchen. Dazu gehören spezielle Tarifverträge (TVöD bei staatlichen Trägern, AVR bei konfessionellen Trägern), Mitbestimmungsrechte durch Betriebs- und Personalräte oder Mitarbeitervertretungen sowie besondere Ausgestaltungen im Individualarbeitsrecht – etwa bei Chefarztverträgen, Befristungen oder Arbeitszeiten.

Neben praxisnahen Lösungen zu diesen Themen unterstützen wir Sie auch bei arbeitsrechtlichen Restrukturierungen, z. B. im Rahmen von Betriebsänderungen oder Betriebsübergängen.

Unsere arbeitsrechtlichen Beratungsschwerpunkte im Überblick:

  • Arbeitsrechtliche Restrukturierung von Krankenhäusern unter Berücksichtigung der mitbestimmungs- und tarifrechtlichen Regularien
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Kauf-, Übertragungs- und Umwandlungsverträgen
  • Entwicklung und Gestaltung von Arbeitsverträgen für alle Mitarbeitenden in Krankenhäusern einschließlich Chefärztinnen und Chefärzte
  • Beratung zu Arbeitsschutz und Arbeitszeitregelungen
  • Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, auch bei staatlichen und kirchlichen Trägern (z. B. KZVK)
  • Unterstützung bei besonderen Beschäftigungsformen (z. B. Honorarärzte, Arbeitnehmerüberlassung)
  • Strategische Beratung bei Fachkräftemangel, insbesondere zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender (inkl. Aufenthaltstiteln)

Compliance bedeutet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie interner Richtlinien und Best Practices. Sie stärkt das Vertrauen von Patienten, Mitarbeitenden und Partnern und sichert die Integrität aller Prozesse. Ein wirksames Compliance-Management minimiert zudem das Risiko von Rechtsverstößen. Wir unterstützen Sie dabei, individuelle Compliance-Strukturen für Ihr Krankenhaus zu entwickeln, Risiken frühzeitig zu identifizieren und rechtssicher zu steuern.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Compliance:

  • Identifikation, Analyse und Bewertung krankenhausspezifischer Compliance-Risiken
  • Entwicklung und Optimierung praxisorientierter, effizienter Compliance-Strukturen, die den Anforderungen des Krankenhaussektors entsprechen
  • Etablierung maßgeschneiderter Compliance-Management-Systeme (CMS)
  • Beratung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, insbesondere zu Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299a ff. StGB)
  • Rechtliche Beratung und Gestaltung von Kooperationsverträgen im Einklang mit Compliance Vorgaben
  • Ausgestaltung von Honorararztverträgen und Belegarztmodellen
  • Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung bei Compliance-Verstößen
     

Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen in rasantem Tempo. Europäische und deutsche Gesetzesinitiativen beschleunigen diese Entwicklung zusätzlich. Projekte wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept oder neue Behandlungsoptionen wie Online-Sprechstunden, Telemedizin oder Gesundheitsapps gehören längst zum Alltag. Gleichzeitig stellen sensible Gesundheitsdaten höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Nutzen Sie bei Ihren Digitalisierungsvorhaben die Expertise des GÖRG Hospital Desk. Unser Fokus liegt darauf, Ihre Prozesse im Umgang mit Patientendaten datenschutzkonform zu gestalten und gleichzeitig das Potenzial der Gesundheitsdaten voll auszuschöpfen.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Digitalisierung und Datenschutz:

  • Umsetzung von IT-Projekten, z. B. Beschaffung und Implementierung neuer digitaler Produkte
  • Einbindung von Dritten bei der Datenverarbeitung, einschließlich Outsourcing
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitssektor, insbesondere in Krankenhäusern
  • Umfassende Beratung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Begleitung von Forschungsvorhaben
     

Wir begleiten Sie rechtlich bei M&A-Prozessen im Gesundheitswesen. Dazu gehören der Kauf und Verkauf von Krankenhäusern, MVZ oder Arztpraxen – sei es als Share Deal oder Asset Deal. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen rechtlichen Anforderungen wie Erwerbsstrukturen, Genehmigungen der kassenärztlichen Zulassungsausschüsse, das Fördermittelrecht und die Krankenhausfinanzierung.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Compliance, Arbeitsrecht und Regulatorik führen wir für Sie Due Diligences (Ankaufsprüfungen) durch oder erstellen für Verkäufer sog. Vendor Due Diligence Reports. Auf Wunsch beraten wir Sie in Kooperation mit unseren Steuerexperten auch zu steuerrechtlichen Fragen.

Wir unterstützen Sie zudem bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, z. B. Verschmelzungen, Abspaltungen oder Formwechseln  auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten. In der laufenden Beratung kümmern wir uns um die Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterbeschlüssen und Aufsichtsratsentscheidungen. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen der gesellschaftsrechtlichen Compliance, einschließlich Haftungsfragen aus Sicht der Geschäftsführung. Auch bei Gesellschafterstreitigkeiten stehen wir an Ihrer Seite und berücksichtigen die regulatorischen Besonderheiten von MVZ und Arztpraxen.

Unser Kartellrechts-Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Vorbereitung und Begleitung von Fusionskontrollverfahren. Wir unterstützen Krankenhäuser und MVZ bei allen kartellrechtlichen Fragen rund um Fusionen und Übernahmen.

Dabei hat unser Team bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich begleitet und kennt die spezifischen Anforderungen des Gesundheitswesens. Zudem sind wir bestens vertraut mit der Abgrenzung regionaler Krankenhaus- und MVZ-Märkte sowie den temporären Ausnahmen für Krankenhausfusionen im deutschen Recht.

Von der Vorprüfung bis zum erfolgreichen Abschluss: Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Expertise in der Krankenhausberatung, damit Ihre Fusion oder Übernahme reibungslos und rechtssicher umgesetzt wird.

Unser erfahrenes Team im Immobilienwirtschaftsrecht berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um Gesundheitsimmobilien von Krankenhäusern über Pflegeeinrichtungen bis hin zu Laboren und MVZ.

Wir begleiten Sie bei Transaktionen, einschließlich Kauf und Verkauf von Gesundheitsimmobilien, und gestalten sowie verhandeln maßgeschneiderte Mietverträge, die den besonderen Anforderungen des Gesundheitswesens gerecht werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Immobilienwirtschaftsrecht: 

  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen für Krankenhäuser und MVZ
  • Laufende miet- und pachtrechtliche Beratung von Krankenhäusern und MVZ
  • Begleitung von Immobilientransaktionen Erwerb, Veräußerung und Due Diligence von Gesundheitsimmobilien
  • Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Transaktionen
  • Entwicklung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen
  • Prozessführung im Immobilien- und Mietrecht

Regulatorik und Krankenhausfinanzierung stellen Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Steigende Kosten, gesetzliche Änderungen und komplexe rechtliche Vorgaben für die Krankenhausfinanzierung erfordern fundierte Entscheidungen zwischen Kosteneffizienz und qualitativ hochwertiger Versorgung.

Unser erfahrenes Hospital-Desk-Team berät Sie als Krankenhausträger in allen Fragen rund um Regulatorik und Krankenhausfinanzierung. Mit unserer langjährigen Expertise unterstützen wir Sie bei der Planung, Zulassung und Finanzierung von Krankenhäusern bis hin zu arztrechtlichen Fragestellungen. Falls erforderlich, vertreten wir Sie auch vor Gericht.

Gemeinsam mit unseren Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht beraten wir Sie zudem umfassend zu Fördermitteln und zum EU-Beihilfenrecht.

Profitieren Sie von unseren praxisnahen Lösungen, um alle regulatorischen Anforderungen rechtssicher zu erfüllen.

Unser spezialisiertes Team unterstützt Krankenhäuser und MVZ in wirtschaftlichen Krisensituationen. Unterfinanzierung, Krankenhausreform, Fachkräftemangel und digitale Transformation erhöhen den wirtschaftlichen Druck und stellen viele Kliniken vor große Herausforderungen.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien für eine nachhaltige Rentabilität und begleiten Sie bei:

  • Verhandlungen mit Stakeholdern
  • Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
  • Prüfung von Insolvenzantragspflichten
  • Erstellung von Fortbestehensprognosen (ggf. gemeinsam mit Unternehmensberatern, Treuhändern und Sanierungsgeschäftsführern)

Bei Bedarf planen und steuern wir Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren. Dank enger Zusammenarbeit mit unseren Expertinnen und Experten aus M&A, Compliance, Regulatorik und Arbeitsrecht bieten wir umfassende Lösungen auch bei komplexen Verfahren. Unsere langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung von Krankenhäusern – sowohl in Eigen- als auch in Regelverwaltung – sichert Ihnen praxisnahe und effiziente Unterstützung.

Profitieren Sie von der Expertise des GÖRG Hospital Desk und schaffen Sie neue wirtschaftliche Perspektiven.

Mit unserer umfassenden Expertise im Vergaberecht begleiten wir Krankenhäuser bei allen Beschaffungsvorhaben – von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei verbinden wir tiefes Branchenwissen mit einem klaren Blick für die besonderen Bedürfnisse öffentlicher, kirchlicher und privater Krankenhäuserträger.

Gerade bei Projekten, die mit Fördermitteln finanziert werden, sorgen wir für rechtssichere Abläufe und berücksichtigen sämtliche vergaberechtlichen Anforderungen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und zahlreichen Referenzen können Sie sich auf eine praxisorientierte Beratung verlassen.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • die rechtssichere Ausschreibung komplexer IT-Projekte,
  • die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Neubauten und Sanierungsprojekte,
  • die Berücksichtigung spezifischer Anforderungen wie des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) oder der neuen Interoperabilitätsstandards gemäß Digital-Gesetz.

Bei Bedarf übernehmen wir die vergaberechtliche Projektsteuerung auch als ausgelagerte Vergabestelle. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Privatisierung und Rekommunalisierung von Unternehmen im Gesundheitswesen. In Nachprüfungsverfahren vertreten wir Sie kompetent und durchsetzungsstark.

Kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten des GÖRG Hospital Desk, um Ihre Beschaffungsvorhaben effizient, rechtssicher und erfolgreich umzusetzen.
 

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