Krankenhausflur mit transparenten Wänden
Tätigkeitsschwerpunkte

Hospital Desk

Fachübergreifende Beratung für Krankenhäuser, Kliniken und MVZ

Der durch die systematische Unterfinanzierung bedingte finanzielle Druck auf die Krankenhäuser und die von ihnen getragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steigt und setzt sie auch mit Blick auf den demografischen Wandel erheblichen ökonomischen Zwängen aus. Hinzu kommen ein oft schwer durchschaubares komplexes Regelungsgeflecht verschiedenster Rechtsgebiete, das steten Änderungen unterworfen ist, und die Herausforderungen neuerer Entwicklungen wie der mit großen Schritten voranschreitenden Digitalisierung.

Für unsere Mandanten ist durch diese Herausforderungen eine zukunftsorientierte Ausrichtung entscheidend, um Chancen zu ergreifen und Risiken zu minimieren. Dabei berät GÖRG auf allen Feldern des Krankenhaus- und Gesundheitsrechts. Um für unsere Mandanten effektive Lösungen zu finden, vereint GÖRG fachübergreifend sowohl rechtliches als auch wirtschaftliches Branchenwissen im Krankenhausbereich. Neben der umfassenden Betreuung auf den Gebieten des Gesellschafts-, Immobilien-, Vergabe- und Arbeitsrechts sowie bei allen Fragen der Digitalisierung und regulatorischen Themenstellung bietet unser Team Ihnen eine erstklassige Beratung bei der Restrukturierung und Sanierung insolventer oder insolvenzgefährdeter Unternehmen. Unser Team findet für die Herausforderungen unserer Mandanten maßgeschneiderte und ganzheitliche Lösungen.

Unsere Beratungsschwerpunkte für Krankenhäuser im Überblick

Arbeitsrecht

Unser Team von Experten berät Sie umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Themen in privaten, kirchlichen und öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern, sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Regelungen bezogen auf Krankenhäuser unterscheiden sich in vielfältiger Weise von solchen in anderen Wirtschaftszweigen. Dies betrifft bspw. die Tariflandschaft (TVöD bei staatlichen, AVR bei konfessionellen Trägern) und die betriebliche Mitbestimmung (Betriebs- und Personalräte einerseits, Mitarbeitervertretungen andererseits), aber auch das Individualarbeitsrecht geht oft eigene Wege, was sich etwa an Chefarztverträgen, an besonderen Befristungsregelungen oder Arbeitszeitthemen zeigt. Wir beraten Sie ferner in allen Fragen der arbeitsrechtlichen Restrukturierung von Krankenhäusern einschließlich Fragen zu Betriebsänderungen und Betriebsübergängen.

Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Arbeitsrechtliche Restrukturierung von Krankenhäusern unter Berücksichtigung der mitbestimmungs- und tarifrechtlichen Regularien
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Kauf-, Übertragungs- und Umwandlungsverträgen
  • Entwicklung und Entwurf von Arbeitsverträgen für alle Mitarbeitenden in Krankenhäusern einschließlich der Chefärzte und Chefärztinnen
  • Beratung im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitszeit 
  • Beratung bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung, auch bei staatlichen und kirchlichen Trägern (bspw. KZVK)
  • Unterstützung bei besonderen Formen der Beschäftigung (bspw. Honorarärzte, Arbeitnehmerüberlassung)
  • Unterstützung bei der Beschäftigung ausländischer Beschäftigter (bspw. bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln) in Zeiten des Fachkräftemangels

 

Kontakt: Dr. Christoph J. Müller

Compliance

Compliance bezeichnet nicht nur die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Umsetzung von internen Richtlinien und Best Practices, die das Vertrauen von Patienten, Mitarbeitern und Partnern stärken. Es geht darum, die Integrität und Rechtmäßigkeit aller Prozesse sicherzustellen und gleichzeitig das Risiko von Rechtsverstößen zu minimieren. 

Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Unterstützung bei der Identifikation, Analyse und Bewertung krankenhausspezifischer Compliance-Risiken
  • Entwicklung und Optimierung praxisorientierter und effizienter Compliance Strukturen, die den Anforderungen an den Krankenhaussektor gerecht werden
  • Etablierung von passgenauen Compliance-Management-Systemen (CMS)
  • Beratung bei der Korruptionsbekämpfung und -prävention, insbesondere rund um Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299a ff. StGB)
  • Rechtliche Beratung und Gestaltung von Kooperationsverträgen und -vereinbarungen im Einklang mit Compliance Vorgaben 
  • Ausgestaltung von Honorararztverträgen und Belegarztmodellen
  • Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung bei Compliance-Verstößen

 

Kontakt: Dr. Katja Kuck

Digitalisierung und Datenschutz

Die Digitalisierung nimmt in allen Bereichen des Gesundheitswesens rasant an Fahrt auf. Europäische und deutsche Gesetzesinitiativen treiben die Entwicklung weiter voran. Die europäische Patientenakte, e-Rezept oder neue Behandlungsoptionen wie Gesundheitsapps oder Online-Sprechstunden gehören schon zum Alltag und erleichtern den beteiligten Akteuren die Behandlung. Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der betroffenen Daten sind die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit bei der Digitalisierung besonders hoch.

Wir unterstützen Sie umfassend bei Digitalisierungsvorhaben und dabei, den datenschutzkonformen Umgang mit Patienten- und Gesundheitsdaten sicherzustellen und gleichzeitig das große Potenzial der Verarbeitung von Gesundheitsdaten optimal für sich zu nutzen.

Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Umsetzung von IT-Projekten, z.B. Beschaffung und Implementierung neuer digitaler Produkte
  • Einbindung von Dritten bei der Datenverarbeitung, Outsourcing
  • KI-Einsatz im Gesundheitssektor, insbes. Krankenhäusern
  • Umfassende Beratung bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Begleitung von Forschungsvorhaben

 

Kontakt: Dr. Andrea Kirsch

Gesellschaftsrecht und M&A

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Begleitung und Steuerung von M&A Prozessen, insbesondere den Verkauf bzw. Erwerb von Krankenhäusern, MVZ und Arztpraxen, sei es in Form eines Share oder Asset Deals. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Bereich Regulatorik berücksichtigen wir dabei die rechtlichen Besonderheiten, insbesondere in Bezug auf die zulässigen Erwerbsstrukturen, notwendige Genehmigungen der kassenärztlichen Zulassungsausschüsse (insbesondere bei MVZ), die Besonderheiten des Fördermittelrechtes und der Krankenhausfinanzierung sowie einzuhaltende Vorgaben der Konzessionen bzw. rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit den Experten aus den jeweiligen Rechtsbereichen (z.B. Compliance, Arbeitsrecht und Regulatorik) führen wir legal Due Diligences (Ankaufsprüfungen) in Bezug auf anzukaufenden Unternehmen durch oder erstellen auch für Verkäufer sog. Vendor Due Diligence Reports. Auf Wunsch können wir über unsere Steuerberater auch steuerliche Beratungsleistungen mit anbieten.

Ebenso beraten wir bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen, z.B. Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Formwechsel, Abspaltung etc.) – auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

In der laufenden Beratung übernehmen wir die Vorbereitung und Prüfung von Gesellschafter-, Aufsichtsrats- oder Beiratsbeschlüssen, die Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Beantwortung sonstiger Fragestellungen der gesellschaftsrechtlichen Compliance, auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen aus Sicht der Geschäftsführung.

Darüber hinaus beraten wir bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern und können die regulatorischen Besonderheiten z.B. von MVZ oder Arztpraxen dabei prüfen und berücksichtigen. 

 

Kontakt: John-Patrick Bischoff, Dr. Karla Gubalke

Krankenhausfusionen und Fusionskontrolle

Unter Kartellrechts-Team verfügt über langjährige Erfahrung bei der Vorprüfung, Vorbereitung und erfolgreichen Begleitung von Fusionskontrollverfahren sowie der kartellrechtlichen Beratung von Krankenhäusern und MVZ. Unser Team von erfahrenen Kartellrechtlern hat bereits eine große Anzahl von Fusionskontrollverfahren beim Erwerb oder der Fusion von Krankenhäusern oder MVZ begleitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Wir sind sowohl mit der Abgrenzung der regionalen Märkte für Krankenhäuser und MVZ sehr vertraut als auch mit den Ausnahmen für Krankenhausfusionsen, die das deutsche Recht temporär zulässt.

 

Kontakt: Dr. Maxim Kleine

Immobilienwirtschaftsrecht

Unser erfahrenes Team im Immobilienwirtschaftsrecht berät u.a. regelmäßig zur Assetklasse der Gesundheitsimmobilien, vor allem Krankenhäuser und MVZ. Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei insbesondere Transaktionen über Kauf und Verkauf von Gesundheitsimmobilien sowie die Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen über Gesundheitsimmobilien. 

Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen für Krankenhäuser und MVZ
  • Laufende miet- und pachtrechtliche Beratung von MVZ und Krankenhäusern
  • Immobilientransaktionen wie Erwerb und Veräußerung von Gesundheitsimmobilien, Due Diligence
  • Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen
  • Prozessführung

 

Kontakt: Dr. Damian Tigges

Regulatorik und Krankenhausfinanzierung

In einem traditionell stark regulierten Sektor zwingen die finanzielle Entwicklungen und die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Krankenhäuser zu schwierigen Entscheidungen zwischen Kostendämpfung und Gewährleistung einer hochwertigen Versorgung.

Mit langjähriger Expertise berät unser Team Krankenhausträger zu allen regulatorischen Herausforderungen des Krankenhausrechts sowie der Krankenhausfinanzierung und nimmt die Interessen der Krankenhäuser ggf. auch vor Gericht wahr. Von der Planung, Zulassung und Finanzierung von Krankenhäusern bis hin zu arztrechtlichen Fragestellungen decken wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen ab.

Mit unseren Spezialisten aus dem Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts beraten wir auch bei sämtlichen Fördermittelthemen einschließlich zum EU-Beihilfenrecht.

 

Kontakt: Dr. Marc Schüffner, LL.M.

Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz

GÖRG verfügt über ausgewiesene Experten im Bereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, insbesondere auch in Bezug auf Krankenhäuser und MVZ. Aufgrund der Unterfinanzierung vieler Krankenhäuser und angesichts der anstehenden Krankenhausreform, einem nachhaltigen Mangel an qualifiziertem Personal sowie den Herausforderungen der digitalen Transformation befinden sich viele Kliniken in einer wirtschaftlichen Krise.

Insbesondere die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Krankenhausreform sowie die Frage der Dauer der Umsetzung belasten die Krankenhäuser. Wir beraten Krankenhäuser bei ihrer notwendigen Restrukturierung und erarbeiten Strategien mit dem Ziel, die Krankenhäuser wirtschaftlich rentabel zu machen. Dabei begleiten wir die Krankenhäuser bei der Verhandlung mit den Stakeholdern, entwickeln Strategien zu Umsetzung notwendiger Sanierungsmaßnahmen und begleiten das Monitoring eines drohnenden Eintritts einer Insolvenzantragspflicht und deren Folgen. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit erfahrenen Unternehmensberatern, Treuhändern und Sanierungsgeschäftsführern. Wir prüfen das Vorliegen von Insolvenzgründen, beraten bei der Einschätzung von Fortbestehensprognosen. Sofern unvermeidbar, beraten wir die Krankenhäuser und deren Geschäftsleitung auch bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahren sowie Trägestrukturen bei der Risikenanalyse betreffend einzelner Krankenhäuser. Wir profitieren dabei einerseits von dem Spezialwissen der Kollegen aus den Bereichen M&A, Compliance, Regulatorik und Arbeitsrecht und können so auch komplexe und große Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren begleiten, andererseits profitieren wir von der herausragenden Expertise der Kollegen aus der Insolvenzverwaltung und deren Erfahrung bei vergangenen Insolvenzverfahren von Krankenhäusern in Eigen- oder Regelverwaltung. 

 

Kontakt: Dr. Michael Schaumann, Dr. Daniel Schmitz

Vergaberecht und Beschaffung

Unsere Spezialisten im Vergaberecht beraten Krankenhäuser bei allen denkbaren Beschaffungsvorhaben und verfügen über eine breite Branchenkenntnis. Bei der vergaberechtlichen und strategischen Beratung öffentlicher Krankenhäuser oder kirchlicher bzw. privater Krankenhäuser, die aufgrund der Gewährung von Fördermitteln das Vergaberecht zu beachten haben, verfügen wir über hervorragende Referenzen und viel Erfahrung. Wir beraten dabei sowohl bei der Ausschreibung komplexer IT-Projekte als auch bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Neubau- oder Sanierungsvorhaben. Dabei haben wir die branchenspezifischen Anforderungen, wie z.B. bei der Gewährung von Fördermitteln aufgrund des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) oder bei überwiegend öffentlich geförderten Krankenhausbauprojekten ebenso im Blick wie beispielsweise die neuen Anforderungen an die Interoperabilität von IT-Systemen nach dem Digital-Gesetz. Wir übernehmen in den Beschaffungsvorhaben für Krankenhäuser vielfach auch die vergaberechtliche Projektsteuerung und können als ausgelagerte Vergabestelle fungieren. Darüber hinaus verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Privatisierung und Rekommunalisierung von Unternehmen, insbesondere auch solchen der Gesundheitsbranche. Schließlich können wir mit unserer Expertise Krankenhäuser auch in Vergabenachprüfungsverfahren vertreten.

 

Kontakt: Dr. Jan Peter Scharf, Dr. Oliver Jauch

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