Hamburg, 01.04.2020
Angesichts der Corona-Krise wurde am 13. März 2020 das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld durch den Bundesrat und Bundestag beschlossen. Die Leistungen wurden erweitert und die Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld gesenkt. Kurzarbeit ist vor diesem Hintergrund eine der möglichen Maßnahmen, um die aktuelle Krise zu meistern.