Ich bin dann mal weg
Pirmasenser Zeitung am Sonntag, Seite 22
01.04.2023
Mehr als jeder dritte Arbeitnehmer ist offen für einen neuen Job. Beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber gibt es einiges zu beachten: von der Kündigung über den Urlaubsanspruch bis zum Geheimnisschutz. [...]
„Nutzt ein Arbeitnehmer beispielsweise die IT des aktuellen Arbeitgebers, um Bewerbungen zu verfassen oder Online-Bewerbungsgespräche zu führen, riskiert er sogar die fristlose Kündigung“, warnt Jens Völksen, Experte und Fachanwalt für Arbeitsrecht.